Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.10.2018 - 19.1 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Erster Stadtrat Geiger gibt eine kurze Einführung in die Thematik des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel könne das ISEK künftig als Grundlage dienen um Prioriäten näher zu definieren. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den in der Vorlage genannten Haushaltsvorbehalt. Letztlich müsse die Prioritätensetzung und das gesamte ISEK-Thema in die Haushaltsplanung einbezogen werden.

 

Eine weitere bedeutende Thematik innerhalb des ISEK für den Fachbereich Finanzen sei die Verfügbarkeit von Flächen (Flächenmanagement, Flächenvorsorge). Erster Stadtrat Geiger verweist auf eine zu diesem Thema gebildete dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe.

Mit Verweis auf eine im Verwaltungsausschuss behandelte Vorlage fragt Ratsherr Rosenbaum nach den Gesamtkosten des ISEK-Prozesses bzw. ob es bei den in dieser Vorlage dargestellten Gesamtkosten des ISEK von rd. 1,2 Mio. Euro bleibe?

Im Hinblick auf eine Beantwortung im Verwaltungsausschuss sagt Erster Stadtrat Geiger die Weitergabe der Frage zu.

 

Letztlich stellt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake zunächst den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake die dadurch um den 5. Beschlusspunkt ergänzte Verwaltungsvorlage 18-08544 in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 18-08544-01 zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Reduzieren

Beschluss über den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion

 

Abstimmungsergebnis:Dafür: 10    Dagegen: 0    Enthaltungen: 1

 

Beschluss über die durch den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion um den 5. Beschlusspunkt ergänzte Vorlage der Verwaltung in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 18-08544-01

 

Abstimmungsergebnis:Dafür: 9    Dagegen: 0    Enthaltungen: 2

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise