Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.11.2018 - 6.1 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

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Beschluss über den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 dafür/0 dagegen/1 Enthaltung

 

Beschluss über die durch den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion um den 5. Beschlusspunkt ergänzte Vorlage der Verwaltung in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 18-08544-01

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 dafür/0 dagegen/1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise