Rat und Stadtbezirksräte
19.03.2019 - 6 Beschluss über den Jahresabschluss 2017 gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:11
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Sommerfeld erklärt für die Fraktion DIE LINKE., dass der Jahresrechnung 2017 aufgrund des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zugestimmt wird. Er macht aber darauf aufmerksam, dass die Anzahl der Bemerkungen des RPA im Vergleich zum Vorjahr erheblich angestiegen ist. Abschließend verweist Ratsherr Sommerfeld auf die Eingangsbemerkung des RPA, wonach der Rechenschaftsbericht drei Monate nach Ende des Haushaltsjahrs vorzulegen ist. Bei der Jahresrechnung 2017 liegt wie in den Vorjahren ein Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht vor.
Beschluss:
„1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2017 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2017 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2017 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2017 wird der Jahresabschluss 2017 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2017 werden folgende Genehmigungen erteilt:
2.1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 27.073.968,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 141.137.139,61 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 7.933.466,04 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.404.306,36 €.
2.2 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.459.267,36 € wird gemäß § 24 Abs.1 GemHKVO mit dem Jahresüber-schuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 457.222,51 € verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.002.044,85 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €.
2.3 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.875.547,76 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 903.258,07 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.090.048,31 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 972.289,69 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO soweit wie möglich durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 (181.261,93 €) abgedeckt, da keine Überschussrücklagen vorhanden sind. Der verbleibende Betrag in Höhe von 791.027,76 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 22.422.223,76 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 181.261,93 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis verwendet. Der Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses verbleibt bei 0,00 €.
2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 789.087,31 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 388.402,67 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.250.265,77 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 400.684,64 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 124.002,61 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 137.262,62 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 258.247,36 €.
Anlagen zur Vorlage
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