Rat und Stadtbezirksräte
15.03.2019 - 4.1 Förderprogramm für Lastenräder(Antrag der Frakt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Fr., 15.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Böttcher begründet den Antrag. Insbesondere geht er auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig (ISEK) ein. Er zitiert aus dem Leitziel 5 - Zukunftsorientierte Mobilität gestalten und dem Arbeitsfeld 12 - Zukunftsorientierte Mobilität. Gemäß des Rahmenprojektes R.26 (Handlungsprogramm integrierte Mobilität) ist „der Radverkehr ein zentraler Baustein nachhaltiger, urbaner Mobilität, die mit Lastenrädern, Leihrädern und Elektrobikes flexibel angereichert wird“. Um dieses Ziel zu unterstützen, sollte ein Förderprogramm für Lastenräder ins Leben gerufen werden.
Bürgermeisterin Ihbe begründet den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Er zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen nicht zu sehr einzuengen. Deshalb sollten durch die Verwaltung vorerst die unterschiedlichen Möglichkeiten dargestellt werden, um sachgerecht entscheiden zu können.
Ratsherr Schatta regt an, ein solches Förderprogramm nicht nur auf Lastenräder zu beschränken, sondern auch auf Elektrokleinfahrzeuge (z. B. Elektroroller, Elektrodreiräder) auszuweiten, um das Ziel der nachhaltigen Mobilität zu erreichen.
Der Antrag sowie der Änderungsantrag werden diskutiert. Es wird sich auf einen gemeinsamen Beschlusstext der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. geeinigt.
Abstimmung zum Antrag 19-10276 ist nicht erfolgt. Die Beschlussempfehlung erfolgte im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung über den Änderungsantrag 19-10408.
Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für den Kauf von Lastenrädern zu entwickeln, das auf folgenden Eckpunkten basieren und zum 01.01.2020 in Kraft treten soll:
- Der Kauf von rein mit Muskelkraft betriebenen Lastenrädern wird mit 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), maximal jedoch 500 Euro, gefördert.
- Der Kauf von batterieelektrisch unterstützten Lastenpedelecs wird ebenfalls mit der Übernahme eines Viertels des Netto-Neupreises gefördert; die Höchstsumme liegt hier bei 1.000 Euro.
- Für dieses Förderprogramm werden für das Jahr 2020 insgesamt 25.000 € in den Haushalt eingestellt.
- Antragsberechtigt sollen sein: Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig; freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind, sowie Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine, Hausgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Braunschweig. Ausgenommen sind Privatpersonen sowie politische Parteien.
- Die Förderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die von Anbietern bzw. Händlern mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig bezogen wurden.
- Die Inanspruchnahme dieses Förderprogramms wird rechtzeitig vor den Beratungen des Haushalts 2021 ausgewertet und den Ratsgremien vorgestellt. Eine Fortführung wird im Erfolgsfall angestrebt.
