Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.03.2019 - 4.2 Förderprogramm für Lastenräder

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Bürgermitglied Dr. Schröter und Ratsfrau Gries sprechen sich dafür aus, die Elektrokleinfahrzeuge aus dem Beschlussvorschlag des Änderungsantrags zu streichen.

Ratsherr Hinrichs stellt klar, dass E-Lastenroller gemeint sind.

 

Ratsfrau Gries fragt, ob die Verwaltung Prüfungsergebnisse bis Ende September 2019 zusichern kann. Stadtbaurat Leuer sagt zu, dass die Verwaltung im Falle einer Ratsentscheidung am 2. April bis einschließlich September 2019 das Förderprogramm definieren und vorschlagen wird.

 

Ratsfrau vom Hofe lehnt den Antrag ab, mit Rücksicht auf den hierdurch entstehenden

hohen Verwaltungsaufwand.

 

Der Ratsantrag in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses findet wahrnehmbar breite Zustimmung und soll im Sinne eines interfraktionellen Antrages im Verwaltungsausschuss und Rat behandelt werden.

 

 

 

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Eine Abstimmung zum Antrag 19-10276 erfolgt nicht. Die Beschlussempfehlung erfolgt im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung über den Änderungsantrag 19-10408.

Beschlusstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für den Kauf von Lastenrädern zu entwickeln, das auf folgenden Eckpunkten basieren und zum 01.01.2020 in Kraft treten soll:

- Der Kauf von rein mit Muskelkraft betriebenen Lastenrädern wird mit 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), maximal jedoch 500 Euro, gefördert.

- Der Kauf von batterieelektrisch unterstützten Lastenpedelecs wird ebenfalls mit der Übernahme eines Viertels des Netto-Neupreises gefördert; die Höchstsumme liegt hier bei 1.000 Euro.

- Für dieses Förderprogramm werden für das Jahr 2020 insgesamt 25.000 € in den Haushalt eingestellt.

- Antragsberechtigt sollen sein: Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig; freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind, sowie Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine, Hausgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Braunschweig. Ausgenommen sind Privatpersonen sowie politische Parteien.

- Die Förderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die von Anbietern bzw. Händlern mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig bezogen wurden.

- Die Inanspruchnahme dieses Förderprogramms wird rechtzeitig vor den Beratungen des Haushalts 2021 ausgewertet und den Ratsgremien vorgestellt. Eine Fortführung wird im Erfolgsfall angestrebt.

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Abstimmungsergebnis:

Es erfolgt keine Abstimmung zum Antrag 19-10276. Die Beschlussempfehlung erfolgt zum Änderungsantrag 19-10408.

 

Erläuterungen und Hinweise