Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.03.2019 - 8.1 Nachfrage Abarbeitung der TÜV Nord-Auflagen dur...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Anfrage wird durch verlesen des Antwortschreibens des Nds. Umweltministeriums beantwortet:

 

"Zu Frage 2

 

In der Störfallanalyse wird das gesamte gemäß der Genehmigung zulässige Inventar unter Berücksichtigung von gebäude- und nuklidspezifischen Einschränkungen betrachtet. Die Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG haben zu diesen Einschränkungen Selbstverpflichtungen abgegeben. Die Begrenzung der betroffenen Gesamtaktivität erfolgt nicht pauschal, sondern für jedes Störfallszenario werden nuklidspezifische Eigenschaften der Strahlenquellen und physikalisch bzw. technisch begründete Rückhaltemechanismen bei der Nachweisführung berücksichtigt. Bei allen abgearbeiteten Empfehlungen wurde die Begrenzung der betroffenen Gesamtaktivität durch den gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) zugezogenen Sachverständigen begutachtet.

 

Zu Frage 3:

 

Die von der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH zur Abarbeitung der noch ausstehenden Empfehlungen vorgelegten Unterlagen werden durch den gemäß § 20 AtG zugezogenen Sachverständigen entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik geprüft. Es liegen Zwischenergebnisse vor, eine abschließende gutachterliche Stellungnahme steht noch aus."

 

Protokollnotiz:

 

Die Frage 2 ist aus Sicht der Anfragenden nicht im Detail beantwortet worden.

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zur Kenntnis genommen

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