Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.03.2019 - 4.4 Fahrradschutzstreifen Steinriedendamm stadteinw...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antragsteller erläutert den Antrag.

 

Im Stadtbezirksrat wird über die aktuelle Verkehrssituation diskutiert. Frau Bartsch stellt fest, dass die Spur sehr schmal ist. Herr Fränkel erläutert als Sachverständiger der Polizei auf Nachfrage den rechtlichen Charakter des Fahrradschutzstreifens. Er weist darauf hin, dass dieser grundsätzlich vom Kraftfahrzeugführer nur zum Ausweichen befahren werden darf. Allerdings hat der Fahrradschutzstreifen auch negative Effekte, so wird beispielsweise suggeriert, dass mit dem Schutzstreifen ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Der Mindestabstand beträgt beim Überholen eines Radfahrers jedoch 1,5 m.

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Beschluss (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, auf welche Art und Weise auf beiden Seiten des Steinriedendamms das sichere Fahradfahren gewährleistet werden kann."

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise