Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.03.2019 - 3.6 Neuregelung des Bahnhofsdienstplanes für Taxen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Gelhard, Leiterin der Straßenverkehrsabteilung, entschuldigt sich für die kurzfristige Mitteilung. Aufgrund der in der Vergangenheit geführten Diskussionen zum Taxenbetrieb in Braunschweig soll der Wirtschaftsausschuss über die dargestellte Sachlage informiert werden.

 

Gem. § 2 (2) der Taxentarifordnung ist der Taxenbetrieb am Hauptbahnhof über einen Dienstplan zu regeln, um eine optimale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Bezüglich des Dienstplanes konnte in mehreren Gesprächen mit den beiden Braunschweiger Taxenzentralen, Taxenunternehmern und einem Vertreter der Taxifahrer keine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Zur Sicherung des Dienstbetriebes kann die Stadt Braunschweig mit Beteiligung des örtlichen Taxengewerbes einen Dienstplan aufstellen. Da in den bisher geführten Gesprächen nicht alle Taxenunternehmen anwesend waren, soll die Beteiligung nun über einen Fragebogen erfolgen. Anschließend wird ein Dienstplan von der Verwaltung erstellt.

 

 

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise