Rat und Stadtbezirksräte
23.04.2019 - 2 Barrierefreie Bushaltestelle am Altstadtmarkt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: i. A. Hornung
- Datum:
- Di., 23.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Zander begrüßt Herrn Pottgießer vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr. Er stellt den Vorlageninhalt mit Hilfe einer PowerPoint-Präsentation summarisch vor und geht dabei auf die besonderen Anforderungen, die mit dieser Baumaßnahme auf einem Platz, der deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweist, unter denkmalpflegerischen und städtebaulichen Gesichtspunkten verbunden sind, ein. Herr Pottgießer erläutert die unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen des Altstadtmarktes.
Der Verwaltungsvertreter weist auf den Ratsauftrag/-beschluss zur Errichtung einer barrierefreien Haltestellensituation mit Wetterschutz hin. Darüber hinaus erläutert er die Vorgehensweise bei der Konzeptionierung und die besondere Rolle des Gestaltungsbeirates. Die Wünsche bzw. Anforderungen des Gestaltungsbeirates werden von Herr Pottgießer erläutert. Die Wetterschutzeinrichtung muss erst noch konzipiert werden, dies war unter zeitlichen Aspekten noch nicht möglich. Hier soll ein Entwurf/Vorschlag von einem spezialisierten Unternehmen gefertigt werden.
Anschließend wird eine intensive, teils sehr ins Detail gehende Diskussion zwischen den Bezirksratsmitgliedern und Herrn Pottgießer geführt. Die wichtigsten daraus zu generierenden Informationen bzw. Anregungen sind nachfolgend dargestellt:
- Der Förderantrag beim Land muss im Mai 2019 gestellt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Beschlussfassung im Planungs- und Umweltausschuss am 7. Mai 2019.
- Der derzeitige Planungsstand reicht für einen Förderantrag aus. Die Wetterschutzeinrichtungen sind im Plan als Platzhalter dargestellt und werden im Förderantrag mit einer Schätzsumme auf Basis von Erfahrungswerten aufgenommen.
- Vom Land sind maximal 75 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten zu erwarten. Ferner hat der Regionalverband 12,5 % als Zuschuss zu den nicht zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Eine verlässliche Prognose dazu, in welcher Schwankungsbreite sich die Förderung des Landes unterhalb der 75 % bewegen wird, ist nicht möglich. Nicht als förderfähig anerkannte Kosten können den Förderanteil senken. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
- Belastbare Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Haltestellen am Altstadtmarkt durch Fahrgäste mit Handicap können mit großer Wahrscheinlichkeit von der Verkehrs GmbH geliefert werden, sind jedoch zur heutigen Sitzung nicht vorhanden. (Nachtrag der Verwaltung: 8% Schwerbehinderte) Vorangegangen war eine Frage nach dem tatsächlichen Bedarf an barrierefreien ÖPNV-Haltestellen. Der Fragesteller sieht kein wirkliches Wahl- bzw. Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates, sofern der Umbau gesetzlich vorgeschrieben ist. Herr Pottgießer weist zum einen auf die auch gesetzlich verankerte Pflicht hin, für Gehandicapte Teilhabe zu ermöglichen. Zum anderen erläutert er das Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates, da in höchst unterschiedlicher Weise Barrierefreiheit geschaffen werden kann.
- Mit der Baumaßnahme soll 2020 begonnen werden.
- Die angefragte Leitungskoordinierung wird vorgenommen.
- Das Ungleichgewicht zwischen ein- und aussteigenden Fahrgästen führt zu einer Planung von einem Wetterschutz stadteinwärts und zwei entsprechenden Vorrichtungen stadtauswärts.
- Bezüglich eventueller Werbeflächen äußert sich Herr Pottgießer sehr zurückhaltend. Aus seiner Sicht sollte auf Werbung in den Wartevorrichtungen verzichtet werden.
- Von zwei Bezirksratsmitgliedern wird die Frage aufgeworfen, warum der Stadtbezirksrat lediglich angehört wird. Die Verwaltung möge darlegen, auf Basis welcher Vorschriften hier dem Planungs- und Umweltausschuss und nicht dem Stadtbezirksrat ein Beschlussrecht zugestanden wird. Die in der Vorlage genannten Vorschriften seien nicht eindeutig in ihrer Aussage. (Nachtrag der Fachverwaltung: Der Altstadtmarkt stellt eine Straßenverbindung dar, die über die Grenzen des Stadtbezirkes hinaus Wirkung entfaltet. Indiz dafür ist der überbezirkliche Busverkehr. Auch die Nutzung des Altstadtmarktes als Markt und Veranstaltungsfläche wirkt weit über die Innenstadt hinaus in die Stadt hinein. In diesen Fällen ist der Planungs- und Umweltausschuss zweifelsfrei beschlusszuständig.) Ergänzung bei der Protokollgenehmigung am 22. Mai 2019: Herr Heikebrügge teilt die dargelegte Rechtsauffassung nicht.
- Bezüglich der Wetterschutzeinrichtungen werden der Bezirksrat und der Planungs- und Umweltausschuss zu gegebener Zeit wieder beteiligt. Es ist b. a. w. realistisch, die Vorrichtungen in die Fördersumme zu integrieren. Sollten Entwürfe vorgelegt werden, die den Kostenrahmen übersteigen, muss entweder die Planung neu überdacht werden oder eine ergänzende Finanzierung dargestellt werden.
- Herr Pottgießer nimmt die Anregung, zur Erhöhung der Sitzqualität Bänke mit Rückenlehnen zu beschaffen, auf.
- Die Gestaltung des eingeplanten dynamischen Fahrgastinformationssystems ist noch offen. Auch in diesem Planungsdetail muss auf die besondere Sensibilität des historischen Umfeldes Rücksicht genommen werden.
- Die Splittung in Bussteige A und B (Brabandtstraße und Altstadtmarkt) wäre unabhängig von verkehrstechnischen Aspekten benutzerunfreundlich, da die unmittelbare Umsteigesituation nicht mehr gegeben wäre.
Hinweis: Um 20:50 Uhr hat die Bezirksbürgermeisterin auf mehrfache Anregung aus dem Bezirksrat heraus die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen, um Herrn Prof. Ackers und Herrn Gedrowitz als 1. Vorsitzenden des Behindertenbeirates Möglichkeit zu Statements zu geben. Nach Wiedereintritt in die Sitzung erfolgte dann die Abstimmung.
Beschluss:
„Die Haltestelle ‚Altstadtmarkt' wird in beiden Fahrtrichtungen entsprechend der Anlage 2 barrierefrei ausgebaut.
Anzahl, Lage und Gestaltung der Wetterschutzeinrichtungen werden unter besonderer Würdigung des denkmalrechtlich und städtebaulich sehr sensiblen Umfeldes in einem separaten Planungsprozess entworfen und rechtzeitig vor der Umsetzung zur Beschlussfassung vorgelegt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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132,6 kB
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