Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.05.2019 - 24 Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH J...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„I.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a) der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,

 

b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2018 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. April 2019 gebilligten Fassung, der mit Erträgen aus Verlustübernahme in Höhe von 7.818.667,61 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.

 

II. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a) der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,

 

b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Sofern die Jahresabschlüsse der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH besser ausfallen als in den Wirtschaftsplänen veranschlagt wird der jeweilige Differenzbetrag der Kapitalrücklage der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH zugeführt. Die Zuführung erfolgt durch die Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Stadt Braunschweig entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Die Zuführungen zur Kapitalrücklage erfolgen zweckgebunden zur Tilgung des Darlehens in Höhe von zurzeit 3.678.500,00 €, das von der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH zum Kauf des Grundstückes der Wasserwelt an der Hamburger Straße aufgenommen wurde. Das Verfahren findet erstmals Anwendung für das Geschäftsjahr 2018 und endet mit der vollständigen Tilgung des Darlehens. Die Zuführungen zur Kapitalrücklage erfolgen jeweils in dem auf das nach der Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Jahr unter der Bedingung, dass die erforderlichen Haushaltsmittel von der Stadt Braunschweig in dem entsprechenden Haushaltsplan veranschlagt sind.

 

III. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kapitalrücklage der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird jeweils ein Betrag in Höhe der von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu leistenden Zuführung zur Kapitalrücklage der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH im Rahmen des unter Ziffer II beschriebenen Systems zur Tilgung des Darlehens zum Kauf des Grundstücks der Wasserwelt an der Hamburger Straße zugeführt. Die Zuführung erfolgt durch die Gesellschafterin Stadt Braunschweig im selben Jahr der von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu leistenden Zuführung zur Kapitalrücklage der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH unter der Bedingung, dass die erforderlichen Haushaltsmittel von der Stadt Braunschweig in dem entsprechenden Haushaltsplan veranschlagt sind.“

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 11    Dagegen: 0    Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise