Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.05.2019 - 6 Verkehrsspiegel Holsteinweg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rieger bewertet die von der Verwaltung gewählte Begründung für den alternativen Vorschlag kritisch. Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger als unfähig dargestellt, mit Verkehrsspiegeln umgehen zu können.

Herr Mueller erkundigt sich, wie die Rechtslage bezüglich einer Verpflichtung der Verwaltung ist, gefasste Beschlüsse (Anträge) durch einen Bezirksrat in jedem Fall umzusetzen.

Die Bezirksgeschäftsstellenleiterin verweist hierzu auf § 95 Abs.3 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Darin verankert sind die Initiativrechte der Stadtbezirksräte in Form von Vorschlägen, Anregungen oder Bedenken. Einer möglichen Verpflichtung der Verwaltung, hier in jedem Fall Folge zu leisten, können schon rechtliche, finanzielle oder auch andere Aspekte entgegenstehen. Der Verwaltung bleibt es unbenommen, Alternativideen zu entwickeln und dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorzustellen (wie in diesem Fall geschehen). Dem Bezirksrat seinerseits steht es frei, einen entsprechenden Beschluss zu fassen oder den Vorschlag abzulehnen.

Herr Mueller betont, dass er den Beschlussvorschlag in der Angelegenheit für durchaus sinnvoll hält und zustimmen wird. Ihm war jedoch daran gelegen, hier Klarheit über die Wirkungen, die Beschlüsse des Bezirksrates zu Vorschlägen, Anregungen etc entfalten, zu erlangen.

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Beschluss:

 

Einer direkten, geradlinigen Anbindung der Straße Holsteinweg zum Ringgleis wird zugestimmt.

 

Ergänzung: Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine bezirklichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12   dafür 0   dagegen 0   Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise