Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2019 - 12 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird bei drei Enthaltungen beschlossen.

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Beschluss:

 

Der „Netzwerk Nächstenliebe e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß

§ 75 SGB VIII anerkannt.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: Ja: 10 Nein: 0 Enthaltung: 3

 

Erläuterungen und Hinweise