Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.08.2019 - 5 Bebauungsplan "Steuerung von Vergnügungsstätten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die Fachverwaltung ist Frau Günther anwesend. Anhand eines ausgehängten farbigen Plans erläutert sie die Ausgangslage, die zu diesem Beschlussvorschlag führte und geht dabei auch auf das Klageverfahren ein. Dabei wurde vom Gericht festgestellt, dass der rechtskräftige Bebauungsplan zur Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt, IN 250, den Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros nicht eindeutig genug regelt. Der Bebauungsplan soll nunmehr eine Klarstellung durch zweifelsfreie Darstellungen im Plan erfahren.

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine ausführliche Diskussion zwischen der Verwaltungsvertreterin und einigen Bezirksratsmitgliedern. Frau Günther stellt heraus, dass es nunmehr darum geht, Rechtssicherheit zu erlangen. Zu angefragten Details hinsichtlich des Klageverfahrens können keine Auskünfte gegeben werden.

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Beschluss:

„Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 251, 1. Änderung des IN 250 sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10   dafür 1   dagegen 2   Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise