Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.09.2019 - 11 Veränderungssperre "Örtliche Bauvorschrift zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer betont, im Fokus stehe keine strenge Reglementierung, sondern die Vorgabe eines groben Rahmens für die Gestaltung von Werbeanlagen in der Innenstadt.

Ratsherr Hinrichs vertritt die Auffassung, dass Werbung zu einer aktiven Innenstadt gehört. Die Werbung müsse adäquat und attraktiv gestaltet sein. Absolut wünschenswert sei es, hierdurch Konsum, ansässige Geschäftstreibende und die Einkaufsstadt zu fördern. Er könne die Vorlage dennoch mittragen. Er fragt, welche Ambitionen der Geschäftstreibenden es gibt, größere Werbeanlagen zu installieren.

Stadtbaurat Leuer führt ein solches Ansinnen im Bereich der Unterhaltungselektronik an. Die Förderung der Einkaufsstadt sei auch Wunsch der Verwaltung. Es gehe nicht um die Unterbindung einzelner Werbeanlagen. Der Verwaltung solle eine Zeitspanne eingeräumt werden, um ein Werk zu schaffen, dass es ermöglicht, in groben Zügen die Gestaltung von Werbung in der besonders wichtigen Innenstadt zu beeinflussen. Es sei anzunehmen, dass davon auch Frequentierung und Handel profitieren.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Schneider ist abwesend von 19:42 Uhr bis 19:45 Uhr.

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Beschluss:

"Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 2 dargestellt ist, wird gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte Veränderungssperre für zwei Jahre als Satzung beschlossen."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise