Rat und Stadtbezirksräte
27.08.2019 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ohefeld-Nord",...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 27.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Mauritz vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, sowie Herr Meier vom beauftragten Planungsbüro stellen die Vorlage vor und beantworten Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Eine Bodenuntersuchung wegen des dort ehemals ansässigen Betriebs werde beim Bau von Kindergärten immer vorgenommen.
Ob die verbleibenden Parkplätze noch ausreichend seien, sei der Stadt und dem Planungsbüro nicht bekannt. Dies müsse VW selbst abschätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die genutzte Fläche keine genehmigte Parkfläche sei. Es habe nur eine befristete Ausnahmegenehmigung gegeben, die nun ausgelaufen sei.
Herr Jorns äußert die Sorge, dass die Mitarbeiter nun in die Wohngebiete verdrängt würden. Dies möge man bei der Planung berücksichtigen und neu betrachten.
Die Bedenken von 2016 werden aufrechterhalten. Durch die neu entstandenen und zukünftig entstehenden Elektroladesäulen werden noch mehr Stellplätze wegfallen.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG)
„Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ohefeld-Nord", RH 61, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter Beachtung der nachstehenden Protokollnotiz zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung
Protokollnotiz:
Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung auf die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ohefeld-Nord, RH 61, geplante öffentliche Fuß- und Fahrradweganbindung des Betriebskindergartens an die Vorwerksiedlung (Wiener Straße) abzusehen. Eine öffentliche Zuwegung, als Fuß- und Radweg, auf einen stark befahrenen Mitarbeiterparkplatz wird als ungeeignet angesehen.
Der Stadtbezirksrat hat in der Bezirksratssitzung am 24.02.2016 darauf hingewiesen, dass eine Anbindung an die Vorwerksiedlung dazu führen kann, dass Eltern ihre Fahrzeuge in der Vorwerksiedlung (Wiener Straße) abstellen, ihre Kinder zum Kindergarten bringen und dann zu Fuß über den Parkplatz in das VW-Werk gehen würden. Damit drohe, dass der Parkplatz am Kleingartenverein Sonniges Land ständig zugeparkt werde. Eine Zuwegung in die Vorwerksiedlung sollte nur als Notausgang und als Weg für die Kindergartenbeschäftigten - um mit den Kindern in den Bereich der Vorwerksiedlung gelangen zu können - genutzt werden.
Weiterhin hat der Bezirksrat in der Sitzung am 24.02.2016 angefragt, ob der Verlust von ca. 470 Parkplätzen durch den Bau des Betriebskindergartens nicht dazu führt, dass in den angrenzenden Wohnbereichen Parkraum durch Mitarbeiter der VW-AG zugeparkt wird. Herr Jorns weist darauf hin, dass aufgrund der Thematik schon jetzt überdurchschnittlich viele Anwohnerparkplätze in der Vorwerksiedlung ausgewiesen sind.
Auch die jetzt neu aufgestellten Ladestellen für Elektrofahrzeuge auf dem parkplatz Ohefeld haben weiteren Parkraum genommen.
Sind diese Aspekte im Bebauungsplan mit betrachtet worden?
Anlagen zur Vorlage
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