Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 1.1 Wohnungsnot: Taten sind endlich gefragt

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Ohnesorge bemängelt, dass eine Entscheidung über den zurückgestellten Antrag (19-11537)  aufgrund der fehlenden Aufnahme auf die Tagesordnung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit nicht erfolgen könne.  Darüber hinaus rügt sie die verspätete zur Verfügungstellung der Mitteilung 19-11858  Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Braunschweig, wodurch eine Vorbereitung zur Sitzung nicht möglich gewesen sei .

 

Sie erklärt, dass der Gremienlauf für den Antrag aber nicht unterbrochen werden solle und auf eine weitere Behandlung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit verzichtet werde.

 

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Der Rat möge beschließen:

1. Zukünftig verfolgt die Stadt Braunschweig die Strategie, die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im Wohnbereich zu erhöhen. Dazu werden die Grundstücksgesellschaft Braunschweig und die Nibelungen Wohnbau gestärkt.  

2. Von 2020 - 2025 sollen jährlich mindestens 100.000 m² bebaubare Grundstücksfläche von der Stadt bzw. der Grundstücksgesellschaft oder der Nibelungen erworben und selber entwickelt werden. Über die Zielerreichung ist dem Rat - über seine Ausschüsse - jährlich zu berichten. Um den Erwerb planungsrechtlich abzusichern, wird ein besonderes Vorkaufsrecht über alle in Frage kommenden Grundstücke erlassen.

3. Von 2020 - 2025 sollen jährlich mindestens 1.300 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau in Braunschweig neu entstehen. Über die Zielerreichung ist dem Rat- über seine Ausschüsse - jährlich zu berichten. 

4. Allen privaten Eigentümern, die beantragen, dass nicht bebaubare Grundstücke planungsrechtlich in Bauland umgewandelt werden, sollen Kaufangebote für Teilflächen vor der planungsrechtlichen Umwandlung gemacht werden. 

5. Eine Veräußerung städtischer Grundstücke vor der planungsrechtlichen Umwandlung in Bauland wird zukünftig ausgeschlossen.

6. Eine Milieuschutzsatzung für besonders von Mietsteigerung betroffenen Stadtteile wird von der Verwaltung erstellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

7. Die Zahl der gebundenen Wohneinheiten soll bis 2023 auf 4.500 gesteigert werden.  Über die Zielerreichung ist dem Rat - über seine Ausschüsse - jährlich zu berichten.

 

 

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Eine Behandlung des Antrages war aufgrund fehlender Aufnahme auf die Tagesordnung nicht möglich.

 

Um den weiteren Gremienlauf nicht zu unterbrechen, wird auf eine Behandlung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit verzichtet.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise