Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2019 - 8 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

TOP 8. (19-12166) und TOP 9. (19-12141) werden gemeinschaftlich erörtert.

 

Stadtbaurat Leuer und Herr Schmidbauer führen in das Thema ein. Die vorgelegte Planung sieht neben den Wohngebäuden eine große Kindertagesstätte, eine Erweiterung des Jugendplatzes an der Kälberwiese und eine zentrale Grünachse mit zahlreichen Kinderspielmöglichkeiten auch für die Bewohner der umliegenden Straßenzüge vor. Die Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung wurde mit guten Ergebnissen in Anwendung gebracht. Vorzüge liegen auch im Anschluss an das Ringgleis und die gute verkehrliche Anbindung an die Innenstadt. Für eine hochbauliche Qualität werde in Kooperation mit dem Gestaltungsbeirat gesorgt.

 

Ratsfrau Johannes, auch zuständige Bezirksbürgermeisterin, bekräftigt die positiven Eindrücke.

Ratsherr Dr. Mühlnickel begrüßt die vorgesehene Dachbegrünung. Mehr Vorgaben zu Photovoltaik wären wünschenswert gewesen. Ratsherr Dr. Mühlnickel, Ratsfrauen Schneider und Jalyschko fragen, warum für Besucher*innen, aber nicht für Bewohner*innen der Bedarf an Fahrradstellplätzen ausgewiesen wird. Ratsfrau Schneider geht auf die Verbindung zu Madamenweg und Kälberwiese ein. Diese sei mündlich angekündigt, könne den Unterlagen aber nicht entnommen werden. Die ÖPNV-Anbindung möge sichergestellt sein, sobald es die ersten Bewohner*innen gibt. Sie bittet die Stadt, das Gebiet selbst oder über die Nibelungen-Wohnbau-GmbH zu entwickeln und nicht an einen Investor zu verkaufen. Die 20 %-Sozialquote möge in diesem Gebiet umgesetzt werden, nicht über Belegungsbindungen.

Protokollnotiz: Die Verbindung zwischen Madamenweg und Kälberwiese ist in der Planung berücksichtigt. Der südliche Anschluss wurde bereits im Bebauungsplan „An der Schölke" vorgesehen.

 

Herr Schmidbauer führt aus, dass technisch eine Kombination aus Gründach und Photovoltaik möglich ist. Die Festsetzungen werden sich weiterentwickeln. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) enthält keine Regelungen zum Fahrradstellplatzbedarf. Man befinde sich bezüglich des richtigen Umgangs im interkommunalen Austausch. In Baugenehmigungsverfahren wird dieser Aspekt berücksichtigt. Es wird versucht, eine Busverbindung mit Einzug der ersten Bewohner*innen etabliert zu haben.

Eigentums- oder Mietwohnungsbau wird im Rahmen der Vermarktung festgelegt. Die Umsetzung der 20 %-Sozialquote in diesem Gebiet sagt die Verwaltung entsprechend des Ratsbeschlusses zu. Stadtbaurat Leuer führt zur Planung weiter aus, dass die Stadt / GGB erschließt und projektiert, lediglich den Wohnungsbau nicht selbst bewerkstelligt. Da die Stadt Eigentümerin der Flächen ist und eigenständig handeln kann, wären Vorgaben zu Fahrradstellplätzen, Gründächern und Photovoltaik über den Grundstückskaufvertrag möglich.

 

Frau Dr. Goclik appelliert, Photovoltaik und/oder niedertemperierte Wärmeversorgung unter Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB im Bebauungsplan festzusetzen. In der öffentlichen Verkehrsfläche sind "mittel- bis großkronige Laubbäume" vorgesehen, aus Klimaaspekten (Schatten, Kühlung, CO2-Bindung) wären hochkronige Bäume zu bevorzugen. Sie bittet außerhalb von Spielflächen um eine naturnahe Grünflächengestaltung inkl. Blühstreifen, die Tagfaltervorkommen berücksichtigen. Sie bittet zu prüfen, ob die mit ca. 0,5 ha angegebene Waldfläche richtig ausgemessen ist und ob bei Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft die Angabe "mit 15-20 Gehölzen (Pflanzqualität: Forstware) im Pflanzabstand von ca. 20 cm zu bepflanzen" korrekt ist. Ergänzend bittet sie um Auskunft, ob in der Fläche C (ehemalige Baumschule für Weihnachtsbäume) mit Wiesenbrütern zu rechnen sei.

 

Herr Schmidbauer führt aus, dass § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB rechtliche Unsicherheiten berge, da der Betrieb aktuell nicht festgesetzt werden könne. Eine Regelung über den Grundstücksvertrag biete hier ein besseres Instrument. Baumart und -größe werden standortspezifisch ausgewählt. Eine extensive Bewirtschaftung und Pflege der Grünflächen durch den FB 67 sei vorgesehen.

Frau Dr. Goclik bekräftigt argumentativ ihren Standpunkt zu naturnaher Gestaltung, indem sie zu Unterschieden zwischen "naturnah" und "extensiv bewirtschaftet" ausführt.

Die Verwaltung sagt zu den übrigen offen gebliebenen Fragen eine Prüfung und Protokollnotiz zu.

Protokollnotiz: Die Angabe von ca. 0,5 ha ist korrekt. Die Angabe von „einem Pflanzabstand von ca. 20 cm" ist korrekt. In den so entstehenden engen Pflanzinseln werden andere Pflanzenarten gezielt unterdrückt und sichergestellt, dass sich die gesündesten Bäume durchsetzen und sich dauerhaft entwickeln können. In der Fläche C könnten potenziell auch Wiesenbrüter vorkommen, deren „Verlust an Lebensraum" aber bereits in den Naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt wurde.

 

Ratsfrau Jalyschko erklärt, die Ausführungen der Verwaltung zu Fahrradabstellanlagen seien ein Argument für eine örtliche Bauvorschrift für Fahrradabstellanlagen (vgl. im Juni 2019 abgelehnter Antrag 19-11065), welche obendrein gestalterische Möglichkeiten biete. Insgesamt hofft sie, dass dieses Projekt zeigt, wie lohnenswert es sein kann, zukunftsweisende Aspekte in Planung und Bau verbindlich festzuschreiben.

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Beschluss:

1.  „Dem Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

2.  Der Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit  Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13       Dagegen: 0       Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise