Rat und Stadtbezirksräte
20.12.2019 - 4 Haushalt 2020 / Investitionsprogramm 2019 bis 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leppa
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Fr., 20.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anlage 1 - Anfragen
Die Beantwortung der Anfragen zum Haushalt 2020 Nr. A 045 der AfD-Fraktion und Nr. A 257 der Fraktion P² wurden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine weiteren Nachfragen.
Anlage 2 - Ergebnishaushalt – finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Finanzwirksamer Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Haushalt 2020 - FWE 172 - Erstellung einer Satzung Tourismusabgabe
Ratsherr Sommerfeld erklärt den Antrag. Er verweist auf andere Städte, die ebenfalls Förderabgaben erheben. Hinsichtlich des in der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag empfohlenen Vorgehens, die Prüfungsergebnisse der KGSt zu einer solchen Abgabe abzuwarten, erkundigt sich Ratsherr Sommerfeld, ob diese Ergebnisse zeitig zur Ratssitzung (18.02.2020) vorlägen. Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die Frage. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde der KGSt erteilt, allerdings sieht diese Prüfung einen Vorschlag der Verwaltung bis Ende März 2020 vor. In den Haushalt 2020 wird dies daher keinen unmittelbaren Eingang finden. Eine mögliche Einführung einer solchen Abgabe würde erst nach der Bewertung durch die KGSt erfolgen. Bürgermeisterin Ihbe stellt infrage, welcher Nutzen sich für die Touristen aus einer Tourismusabgabe ergäbe. Auch müsse man die Vorteile dieser Abgabe und den entgegenstehenden Aufwand ermitteln. Die SPD-Fraktion würde daher dem Antrag in der derzeitigen Form nicht zustimmen. Ratsherr Rosenbaum fragt nach den momentanen Belastungen des Tourismusgewerbes durch solche Abgaben. Wirtschaftsdezernent Leppa führt aus, dass es in der Stadt derzeit keine sog. „Bettensteuer“ und auch keine sonstigen touristischen Abgaben gibt. Ratsherr Graffstedt betont auf Nachfrage von Ratsherrn Sommerfeld, dass die SPD-Fraktion die Tourismusabgabe nicht pauschal ablehnt, jedoch die Prüfungsergebnisse der KGSt abwarten möchte. Ratsherr Böttcher meldet sich zu Wort und unterstützt den Antrag grundsätzlich. Negative Einflüsse auf den Tourismus hält er für unwahrscheinlich. Ratsherr Hinrichs sieht die Einführung einer Tourismusabgabe skeptisch und verweist ebenfalls auf das unbekannte Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Zudem sei in Braunschweig die infrastrukturelle Belastung durch den Tourismus deutlich schwächer ausgeprägt als in klassischen Tourismus-Hochburgen, die derartige Abgaben erheben. Ausschussvorsitzender Scherf schließt sich im Namen der AfD-Fraktion der kritischen Haltung gegenüber einer Tourismusabgabe an. Ratsherr Sommerfeld zieht den Antrag mit Blick auf die laufende Prüfung der KGSt zurück.
Anlage 3 - Ergebnishaushalt – Ansatzänderungen der Verwaltung
Mittelumsetzung aus dem Budget der Stabsstelle 0800 an die Braunschweig Zukunft GmbH
Ratsherr Bley erkundigt sich nach dem Hintergrund der Mittelübertragung. Wirtschaftsdezernent Leppa erklärt die Notwendigkeit der Umsetzung für die Fortführung des Projektes MO.IN (Start-Up-Förderung).
Ausschussvorsitzender Scherf bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 4 - Investitionsprogramm 2019-2023 – Ansatzänderungen der Verwaltung
Mittelbedarf für den Breitbandausbau
Ratsherr Rosenbaum fragt nach, an wen diese Mittel fließen sollen und erkundigt sich ferner, ob sich die Ausbauförderung auf das passive oder das aktive Netz bezieht. Wirtschaftsdezernent Leppa umreißt die Rahmenbedingungen der Förderung und des städtischen Vorgehens. In Abhängigkeit der Ergebnisse des derzeit laufenden Markterkundungsverfahrens und der Bereitschaft der Telekommunikationsunternehmen müssen ggf. kurzfristig Fördermittel in Anspruch genommen werden. Hierfür seien jedoch auch verfügbare Eigenmittel erforderlich. BSINetz und andere Anbieter bauen teilweise in Eigenregie aus, dies geschehe aber bisher nicht flächendeckend. Der Ausbau soll über eine Ausschreibung an ein Telekommunikationsunternehmen erfolgen. Ratsherr Rosenbaum führt an, dass BSINetz kein Telekommunikationsunternehmen sei und bekräftigt seine Nachfrage, was gefördert werden solle, die Verlegung der Kabelrohre oder die IT-Aktivierung. Wirtschaftsdezernent Leppa erklärt, dass die für den Anschluss von Unternehmen notwendigen Tiefbaumaßnahmen gefördert werden, nicht die Telekommunikationsunternehmen selbst.
Ausschussvorsitzender Scherf bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Protokollnotiz: Um möglichen Missverständnissen entgegenzuwirken, wird darauf hingewiesen, dass BS|Netz ein Infrastrukturdienstleister ist und als Netzeigner und -ausbauer die sog. passive Infrastruktur (u.a. Tiefbau, Glasfasern, Hausanschlüsse, Leerrohre) erstellt. Das Aufschalten und Betreiben der sog. aktiven Infrastruktur (u. a. Sende- und Empfangseinheiten) sowie der Vertrieb erfolgt durch deren Telekommunikationspartner (Internetprovider). Beim geförderten Ausbau i. R. d. Wirtschaftlichkeitslückenmodells sind passive und aktive Kosten förderfähig. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Diese Positionen sind von den an einer geplanten Ausschreibung teilnehmenden TKU gegenüber der Stadt darzulegen.
Ausschussvorsitzender Scherf bittet um Abstimmung über die HH-Gesamtvorlage.
Beschluss:
Zum Haushalt 2020 und dem Investitionsprogramm 2019-2023 inklusive der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte werden die in der Anlage aufgeführten Beschlüsse wie oben aufgeführt gefasst. Die anliegenden Listen sind Bestandteil des Beschlusses. Unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse werden der Haushalt 2020, das Investitionsprogramm 2019-2023 dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Annahme empfohlen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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