Rat und Stadtbezirksräte
17.12.2019 - 4.3.2 Änderungsantrag zum TOP "Umsetzung von Photovol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 17.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 19-12226 neben der Stellungnahme 19-12226-01 die Änderungsanträge 19-12372 und 19-12423 vorliegen und der Änderungsantrag 19-12423 die Anträge 19-12226 und 19-12372 ersetzt. Der Änderungsantrag 19-12423 wird von den Antragstellern eingebracht und begründet. In der Aussprache beantragt Ratsfrau vom Hofe getrennte Abstimmung über die Ziffer 1 und die Ziffern 2 bis 6 des Beschlusstextes. Nach der Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt die Ziffer 1 sowie die Ziffern 2 bis 6 des Änderungsantrages 19-12423 getrennt zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu gründen. Dabei sollen verschiedene Varianten, u. a. auch die Form der Genossenschaft, an der sich auch Vereine und Verbände aus der Region beteiligen können, geprüft und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat noch vor der Sommerpause 2020 vorgelegt werden. Priorität hat dabei die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert.
2. Lässt sich keine der unter Punkt 1 geprüften Varianten auf absehbare Zeit umsetzen, wird ein Miet-Modell gemäß Mitteilung der Verwaltung 13588/14 (Absatz 4) verfolgt.
3. Die Verwaltung wird ferner gebeten, im I. Quartal 2020 eine Zeitplanung vorzulegen für die Installation von Photovoltaikanlagen auch auf den in der Mitteilung 13359/13 genannten potenziell geeigneten städtischen Dachflächen, die bislang noch nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sind.
4. Parallel dazu prüft die Verwaltung Maßnahmen, mit denen die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern (einschließlich der städtischen Gesellschaften) deutlich gesteigert werden können. Das Ziel soll es sein, spätestens ab dem Jahr 2021 pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Photovoltaikanlagen fertig stellen zu können. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse spätestens nach den Sommerferien 2020 in den zuständigen Gremien vor.
5. Bei städtischen Neubauten oder großen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind generell Photovoltaikanlagen vorzusehen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
6. Soweit keine technischen oder baulichen Gegebenheiten dem entgegenstehen, wird die Anlagengröße der jeweils zur Verfügung stehenden Dachfläche angepasst.
