Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.01.2020 - 9 Festsetzung von Teilnehmerentgelten für die gep...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Fragen zur Beschlussvorlage werden durch Frau Schlegel beantwortet.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2020, in den Weihnachtsferien 2020/2021 sowie für die Familienfreizeit 2020 werden wie folgt festgesetzt:

 

Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney vom 4. bis 11. April 2020

  • 320 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 360 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 10. bis 17. Mai 2020

  • 160 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

o Kinder unter 3 Jahren   34 €

o Kinder von 3 bis 6 Jahren 97 €

 

  • 200 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

o Kinder unter 3 Jahren   74 €

o Kinder von 3 bis 6 Jahren 137 €

 

Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 3. bis 19. August 2020

  • 351 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 521 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom 10. bis 17. Oktober 2020

  • 234 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 274 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom 28. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021

  • 246 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 286 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails Anwendung:

 

  • Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

 

  • Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten gewährt.

 

  • r Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.

 

 Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt geregelt:

 

o r das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.

o r das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes

 

 Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

 Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird wie folgt angepasst:

 

o r das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.

o r das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.

 

 Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweilsr ein Betreuerkind vorgehalten.

 

  • Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte werden jeweils um 2,00 € pro Tag auf 13,00 € bzw. 8,50 € angehoben.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: Ja: 12 Nein: 0 Enthaltung: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise