Rat und Stadtbezirksräte
29.01.2020 - 5 Weiteres Verfahren zum Bekleidungskonzept Beruf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Feuerwehrausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Ruppert
- Gremium:
- Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Mi., 29.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ruppert geht auf die Diskussion im letzten Feuerwehrausschuss ein. Er thematisiert die immer wieder geäußerte Kritik, Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr könnten nicht zeitgerecht mit Schutzkleidung ausgestattet werden. Dies sei einerseits auf den Wunsch nach unterschiedlichen Ausstattungen, andererseits auf den Zuwachs an Mitgliedern und zeitaufwendige Vergabeverfahren zurückzuführen. Mit der Schaffung einer Reserve an Schutzkleidung soll dieser Kritik begegnet werden. Die jetzt vorgesehenen zusätzlichen Haushaltsmittel sollen auch erst nach Erstellung eines Bekleidungskonzeptes zur Verfügung gestellt werden. Mit der Vorlage des Konzeptes sei Ende des 1. Quartals 2020 zu rechnen.
Herr Disterheft begrüßt den Vorschlag der Verwaltung. Die Umsetzung des Vorschlages einhergehend mit der Besetzung einer neuen Planstelle in der Kleiderkammer sei ein wichtiger Schritt, der Kritik zu begegnen. Herr Schrader bedauert, dass der Antrag der CDU-Fraktion zum Haushalt 2020 in der letzten Sitzung des Feuerwehrausschusses noch abgelehnt worden sei, jetzt aber das Thema von der Verwaltung selbst aufgegriffen werde. Gleichwohl werde die CDU-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung unterstützen.
Beschluss:
1. Dem Vorschlag der Verwaltung, in den Haushaltsplanentwurf 2020 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 160.000 € zur Anschaffung eines Reserve-Pools an Schutzkleidung aufzunehmen, wird zugestimmt.
2. Es wird ein Sperrvermerk angebracht, dass diese Haushaltsmittel erst nach Erörterung im Feuerwehrausschuss in Anspruch genommen werden dürfen.
