Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.03.2020 - 4.1 Ausweisung neuer Naturschutzgebiete

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag 20-12964 wird durch Ratsherrn Dr. Büchs für die BIBS-Fraktion eingebracht und begründet. Auf die Stellungnahme 20-12964-01 eingehend und mit Rücksicht auf Bürgerbeteiligung könne man sich vereinbaren, den Antrag dahingehend anzupassen, dass nicht mehr als drei Unterschutzstellungen parallel bearbeitet werden sollen. Dies wird aufgegriffen.

Stadtbaurat Leuer und Herr Gekeler zeigen anhand des mittlerweile ausgewiesenen Naturschutzgebietes Mascheroder- und Rautheimer Holz den Zeitaufwand auf. Es wird grundsätzliche Einigkeit in der Zielrichtung signalisiert.

 

Ratsherr Kühn bringt mündlich folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein:

"1. Die Verwaltung wird gebeten, kontinuierlich in Braunschweig Naturschutzgebiete auszuweisen. Sie orientiert sich dabei an dem Landschaftsrahmenplan von 1999, in dem eine Vielzahl von möglichen Gebieten aufgeführt sind.

2. In den Ausschüssen wird jährlich über den Stand der Planungen und die erfolgten Ausweisungen berichtet.

3. Ziel soll es sein, jährlich im Schnitt mindestens ein Naturschutzgebiet auszuweisen."

 

Ratsherr Hinrichs hält Antrag und Änderungsantrag für entbehrlich, da es keine gesonderte Aufforderung an die Verwaltung benötige.

 

Mit Einverständnis der antragstellenden Fraktionen wird sich auf einen geänderten Beschlussvorschlag verständigt.

 

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Frau Dr. Goclik begrüßt den Beschluss und appelliert an eine ressourcenbewusste Priorisierung, sodass besonders schützenswerte Flächen profitieren. So habe z. B. die Lindenallee an der Saarstraße keine Priorität, da sie hinreichend Schutz genieße. Begrüßenswert sei eine Unterschutzstellung der Bereiche „Forst Stiddien" und "Ellernbruchsee". Besonders wertvoll sei zudem "Stöckheimer Forst". Ihres Wissens sei dies das einzige Areal im Stadgebiet Braunschweig, das den Winter-Schachtelhalm großflächig beheimatet. Die Forstwirtschaft stelle hier eine Bedrohung für diese seltene Pflanzenart dar.

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Beschluss (geändert):

1. Die Verwaltung wird gebeten, jedes Jahr die Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu beginnen (effektive Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens mit Erarbeitung einer Schutzgebietsverordnung, Auslage, etc.). Dabei orientiert sich die Verwaltung am aktualisierten Landschaftsrahmenplan von 1999 (Stand 2012/2013), in dem 60 24 potentielle Gebiete genannt werden. In den Ausschüssen wird jährlich über den Stand der Planungen und die erfolgten Ausweisungen berichtet.

2. Mit der Bearbeitung wird ab 2020 mit folgender Priorisierung begonnen: 1. Ellernbruchsee (N52), nördliche Schunteraue (N15), Stöckheimer Forst (N42 und N43).

2. Es sollen nicht mehr als drei Unterschutzstellungen parallel bearbeitet werden.

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Abstimmungsergebnis (geänderte Fassung):

Dafür: 9       Dagegen: 3       Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise