Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.03.2020 - 18 Befestigung und Nutzung von Lager- und Verladef...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer und Herr Kühl erläutern. Sie gehen auf Anmerkungen und Fragen von Ratsherr Dr. Büchs, der eine ablehnende Haltung einnimmt, von Frau Dr. Goclik und Ratsherr Dr. Mühlnickel ein. Diese entsprechen weitgehend denen aus der Sitzung des Stadtbezirksrates 323 Wenden-Thune-Harxbüttel, in der am 10.03.2020 bei Stimmengleichheit die Beschlussvorlage 20-12985 abgelehnt worden ist. Ein Kritikpunkt war, dass es sich nicht um eine reine Legalisierung des Status quo handele, sondern um eine Erweiterung der bisherigen Containerlagermöglichkeiten, insbesondere durch die Zulässigkeit der dreistöckigen Lagerung. Die Befristung in Abhängigkeit von der Erstellung der Lagerhalle wurde ebenfalls abgelehnt, da dies bei Nichterrichtung der Halle auf eine zeitlich unbegrenzte Nutzung als Lagerfläche hinauslaufen könne. Schließlich bestehe auch aus bauplanerischer Sicht entgegen der Auffassung der Stadtverwaltung die Möglichkeit, den Strahlenschutz auf dem Betriebsgrundstück über den Bebauungsplan TH 24 zu regulieren.

Stadtbaurat Leuer und Herr Kühl beziehen Stellung. Die Frage der bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten sei im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan TH 24 umfassend geprüft worden. Die Einschätzung des Stadtbezirksrates 323 werde in dieser Hinsicht von der Verwaltung weiterhin nicht geteilt. Die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat baurechtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Containerlagerfläche mit einer Höhe von bis zu drei Containern übereinander. Auch eine unbefristete Genehmigung könnte baurechtlich nicht verweigert werden. Insofern sehe es die Verwaltung als Erfolg an, mit dem Unternehmen eine Befristung ausgehandelt zu haben, die auf eine Beseitigung der Container nach Inbetriebnahme der geplanten Lagerhalle hinausläuft. Die Verweigerung der Baugenehmigung wäre rechtswidrig. Herr Kühl führt aus, dass einige Behältnisse keine strahlenden Materialen, sondern z. B. Produktionsmaterial enthalten. Anders als Ratsherr Dr. Büchs argumentiere, handele es sich laut des Niedersächsischen Umweltministeriums (Nds. MU) nicht um ein Zwischenlager im atomrechtlichen oder strahlenschutzrechtlichen Sinne.

Ratsfrau Mundlos, auch Mitglied des Stadtbezirksrates 323, erklärt, dass die CDU-Fraktion die Argumentation und Rechtsauffassung der Verwaltung mittrage. Ein Klageweg verursache lediglich Kosten ohne Aussicht auf Erfolg.

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Beschluss:

„Der Erteilung der befristeten Baugenehmigung für die Befestigung und Nutzung von

Lager- und Betriebsflächen der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH wird zugestimmt."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7       Dagegen: 2       Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise