Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.06.2020 - 5 Fortschreibung des Mietspiegels 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsfrau Buchholz erfragt, da in zwei Jahren das komplette Verfahren wieder angestoßen werde, wie lange der Vorlauf ist und wann die Verhandlungen, Gespräche und runden Tische starten würden. Es solle die Möglichkeit geben werden, rechtzeitig Impulse zu setzen.

 

Herr Warnecke führt aus, dass die Gespräche etwa ein Jahr vor Beschlussfassung aufgenommen würden. Mitte 2021 würden die Gespräche starten. Das werde nach bewährtem Muster geschehen.

 

Ratsherr Schrader erfragt, ob es Erfahrungsberichte gibt, ob vermehrt innerhalb Braunschweigs umgezogen werde oder der Zuzug aus dem Umkreis verstärkt sei. Es solle verhindert werden, dass Braunschweigerinnen wegziehen aufgrund von mangelndem Wohnraum.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Die Frage von Ratsherr Schrader wird wie folgt beantwortet: Die Zahl der innerstädtischen Umzüge in Braunschweig ist in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben und bewegt sich bei rund 17.000 jährlich. Die Zahl der Zuzüge aus dem Umland nach Braunschweig ist ab dem Jahr 2015 leicht gestiegen und hat in den Jahren 2018 und 2019 erstmals sogar fast die Schwelle von 5.000 Zuzügen erreicht. Die Zahl der Wegzüge aus Braunschweig ins Umland ist dagegen seit 2016 rückläufig. Nach dem vorläufigen Höhepunkt im Jahr 2015 liegt sie aktuell bei rund 5.000 Wegzügen. Aus einer Untersuchung der direkten Herkunftsgebiete der in Neubaugebiete erstmals einziehenden Bevölkerung geht z. B. hervor, dass in den letzten Jahren im Durchschnitt etwa 13 % von außerhalb Braunschweigs in diese Gebiete zugezogen sind. Je nach Lage des Wohngebiets und der Struktur der angebotenen Wohnungen variiert der Anteil der auswärtigen Erstbezieher in den Neubaugebieten zwischen 6 % und 28 %. Weitere Informationen über die Bevölkerungsentwicklung Braunschweigs können im Internet unter www.braunschweig.de/stadtforschung <http://www.braunschweig.de/stadtforschung> den „Stadtforschung aktuell"-Ausgaben entnommen werden.

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

„Die Neuerstellung der Tabelle 1 der ortsüblichen Vergleichsmieten im Wege der

Fortschreibung und die unveränderte Übernahme der Tabelle 2 werden anerkannt.

Der Mietspiegel 2020 ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und tritt am 1. September 2020 in Kraft.

 

Die Neuerstellung eines Mietspiegels 2022 wird beschlossen.“

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise