Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.06.2020 - 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2018 gemäß §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

„1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2018 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2018 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2018 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2018 wird der Jahresabschluss 2018 beschlossen.

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2018 werden folgende Genehmigungen erteilt:

2.1. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 10.499.203,75 wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 130.637.935,83 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 6.515.819,89 wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 105.920.126,25 €.

2.2 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement beträgt für das Haushaltsjahr 2018 vor Zuschuss durch die Stadt Braunschweig 2.658.382,19 €. Die Stadt Braunschweig hat einen Zuschuss in Höhe von 2.080.066,83 € gezahlt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 578.315,36 € wird gemäß § 24 Abs.1 KomHKVO mit dem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe

 von 578.315,36 € verrechnet. Somit ergibt sich insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis.

2.3 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 2.606.334,60 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 2.217.969,81 € wird aus dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 10.872.078,50 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 388.364,79 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen oder des außerordentlichen Ergebnisses mehr vorhanden sind.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 297.060,35 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 21.736.798,62 €.

2.4 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.246.615,02 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.385.143,64 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.635.409,41 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 138.528,62 € wird zu einem Anteil von 124.002,61 € gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 14.526,01 € wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 25.869,14 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen. Ein Teilbetrag in Höhe von 14.526,01 € wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 11.343,13 € wird dann der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 269.590,49 €."

 

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Abstimmungsergebnis: (Empfehlung an VA und Rat)

 

dafür: 9      dagegen: 0      Enthaltungen: 2

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise