Rat und Stadtbezirksräte
23.06.2020 - 4.2 Gleichgeschlechtliche Ampelfiguren als Zeichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion B90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 131
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag wird begründet von Herrn Böttcher. Er legt seine Auffassung, dass durch die vorgeschlagene Umrüstung ein deutliches Zeichen für Toleranz und Offenheit in der Stadt gesetzt würde, dar. Die Durchführung der Christopher-Street-Days/Sommerlochfestivals dürfte in diesem Jahr eher unrealistisch sein, zumindest im August. Der Antrag wird unabhängig davon aufrechterhalten, weil es der Fraktion B90/Die Grünen um das grundsätzliche Signal geht. Der CSD wäre eine passende Gelegenheit gewesen, die Umrüstung publik zu machen.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hin. Bis zum 31. Oktober 2020 sind Veranstaltungen ab 1.000 Menschen untersagt. Die Durchführung des CSD am 8. August 2020 in der bislang üblichen Form ist nach der geltenden Rechtslage nicht zu erwarten.
Herr Walz gibt zu bedenken, dass ein Paar als Ampelfigur, allein wegen der kleinräumigen Darstellung, nicht wahrgenommen und daher auch eine entsprechende Würdigung nicht erfahren würde.
Herr Möller vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme möglicherweise Unverständnis hervorruft, weil ergänzende Informationen unterbleiben.
Frau Reinert erkundigt sich bei Herrn Böttcher, an welchen Stellen die Ampeln umgerüstet werden und wie viele Lichtsignalanlagen hier betroffen sein sollen. Herr Böttcher teilt dazu mit, dass die Zahl variabel ist; die Verwaltung möge hinsichtlich der Orte und der Anzahl Vorschläge entwickeln.
Herr Stühmeier erkundigt sich, ob die vorgeschlagene Umrüstung und die wahrscheinlich damit verbundene erforderliche Ausnahmegenehmigung rechtlich zulässig bzw. realistisch zu erwarten sind. Herr Böttcher teilt dazu mit, dass dies seiner Einschätzung nach unproblematisch und schnell umsetzbar sein sollte, zumal es bereits entsprechende Einrichtungen in anderen Städten gibt (zum Beispiel Hannover).
Frau Georgi empfindet die traditionellen Ampelfiguren als frauendiskriminierend und würde allein deshalb dem Antrag zustimmen.
Herr Böttcher teilt auf Anfrage mit, dass er seinen Antrag nicht weiter detaillieren möchte.
Anschließend wird über den Änderungsantrag von Herrn Walz diskutiert. Herr Böttcher und Herr Möller bewerten den Vorschlag, mobile und stehende Löwen auf die Ampelscheiben zu bringen, als reines Marketinginstrument. Die Botschaft bzw. die Intention sind unterschiedlich. Der durchaus sympathisch anmutende Löwe steht als Sinnbild bzw.als Alleinstellungsmerkmal für Braunschweig. Mit den gleichgeschlechtlichen Ampelfiguren hingegen würde eine Botschaft gesellschaftspolitischen Charakters übermittelt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Zander lässt zunächst über den Änderungsantrag und anschließend über den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Christopher-Street-Day (CSD)/Sommerlochfestival um den 8. August 2020 temporär an zentral gelegenen, durch Fußgänger*innen stark frequentierten Orten in der Innenstadt die Streuscheiben der Ampelanlagen mit einem stehenden und einem gehenden Frauen- bzw. Männerpärchen umzurüsten.
Gegebenenfalls muss die Verwaltung hierfür eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ministeriums einholen.
Eine dauerhafte Einrichtung ist zu prüfen.
