Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.07.2020 - 3.6 Kommunales Handlungskonzept für bezahlbaren Woh...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer gibt wesentliche Instrumente aus dem Kommunalen Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum wieder:

         Ankauf von neuen und auslaufenden Belegungs- und Mietpreisbindungen

         Ankauf von Besetzungsrechten

         Quote für den Neubau mit Belegungs- und Mietpreisbindungen

         Kommunales Wohnraumförderprogramm

         städtische Grundstückspolitik / Flächenvorsorge

         kostengünstiges, serielles Bauen

 

Stadtbaurat Leuer führt weitergehend aus:

Das Land bietet seit 01.07.2019 auch ein Förderprogramm für den Ankauf von Belegungsbindungen. Dieses gilt aber ausschließlich für neue und nicht für bereits bestehende.

Die Landesförderung ist attraktiver als die städtische. Bisher wurde die kommunale Förderung nur gering nachgefragt. Zwischenzeitlich gibt es Signale der Wohnungswirtschaft, aktiver zu werden. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen zu einer Größenordnung von 390 Wohneinheiten.

Das Instrument des Ankaufs von Besetzungsrechten hat sich laut Aussage der Sozialverwaltung bewährt und soll fortgeführt werden.

Die 20 %-Quote für den Neubau mit Belegungs- und Mietpreisbindung wird beibehalten, um so auch zu gewährleisten, dass bei Mischkalkulationen die Mieten aller Segmente vertretbar bleiben. Die KdU-Regelung entfällt, sodass die Verwaltung stärker als bisher bedarfsgerecht steuern und der Schaffung von zu vielen Kleinstwohnungen mit hohen Quadratmeterpreisen entgegengewirkt werden kann. Die Bemessungsgrundlage wird geändert. Es werden nicht mehr die Wohneinheiten, sondern die gesamte neu geschaffene Geschossfläche zugrunde gelegt. Auch damit wird dem Trend der Schaffung von zu vielen Klein- und Kleinstwohnungen entgegengewirkt. Die Gesamtzahl aller Wohngebäude wird in die Berechnung der Quote einfließen.

Die Kommunale Wohnraumförderung bleibt subsidiär zur Landesförderung. Nach dem Antrag des Studentenwerks zeichnen sich zwei weitere Antragstellungen ab. Hierzu laufen Gespräche. Es geht um umfangreiche Umbauten im Bestand sowie Neubau. Beide potenziellen Antragsteller planen die 20 %-Quote zu überschreiten und wären für das „Plus" dann antragsberechtigt.

Zur städtischen Grundstückspolitik / Flächenvorsorge hat die Verwaltung eine Projektgruppe  eingerichtet. Auf der Basis der Ergebnisse der Projektgruppe und des Projekts des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) wird ein Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die drei großen Braunschweiger Wohnungsbaugesellschaften haben im Kontext der Rahmenvereinbarung für seriellen und modularen Wohnungsbau des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. diese Möglichkeit im Hinblick auf Kosten, Qualität und zeitliche Umsetzbarkeit geprüft. Sowohl die beteiligten Wohnbaugesellschaften als auch die Verwaltung sehen dies grundsätzlich als ersten Schritt in die richtige Richtung, um Baukosten zu senken, allerdings ist die Anwendbarkeit vom Einzelfall abhängig. Der Rat hat 30.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie in den Haushalt eingestellt. Unabhängig davon hat die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (NiWo) in eigener Regie eine Studie für das Baugebiet Stöckheim-Süd in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor und wird im Hinblick auf die Anforderungen des Ratsauftrags geprüft. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung die Gremien in Abstimmung mit der NiWo über das Ergebnis informieren und Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

 

Erörterungsbedarf wird von den Ausschussmitgliedern nicht angemeldet.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise