Rat und Stadtbezirksräte
26.06.2020 - 9.1 Umnutzung von Parkplätzen zu Freiflächen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Die Fraktion P² im Rat der Stadt
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Fr., 26.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Bley präsentiert den Antrag. Da gemäß Stellungnahme der Verwaltung (20-13640-01) eine kostenfreie Nutzung nicht möglich ist, wird der Antrag dahingehend geändert, dass das Wort "kostenfrei" durch "ermäßigt" ersetzt wird. Laut Stellungnahme müssen die Gastronomen die entfallenden Parkgebühren ersetzen, hierüber müssten die Gastronomen vorab unterrichtet werden. Herr Trescher verliest die o. g. Stellungnahme der Verwaltung. Ratsherr Schatta regt an, den Antrag nicht auf Parkplätze zu beschränken, sondern allgemein auf Verkehrsflächen zu erweitern. Bürgermeisterin Ihbe begrüßt den Antrag, betont aber, dass die Nutzung nur temporär sein darf. Ratsherr Sommerfeld hinterfragt die Notwendigkeit des Antrages, da das begehrte Ziel des Antrags laut Stellungnahme der Verwaltung bereits jetzt möglich ist. Ausschussvorsitzender Scherf bestätigt dies. Ratsherr Bley erklärt, dass der Antrag auch im Hinblick auf die öffentliche Reichweite formuliert wurde, die bei Anfragen nicht gegeben sei. Ausschussvorsitzender Scherf bittet um Abstimmung über den geänderten, nun interfraktionellen Antrag.
Beschluss (geändert):
Der Rat der Stadt Braunschweig bittet den Oberbürgermeister, kurzfristig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit
- straßenbegleitende Parkplätze Verkehrsflächen in unmittelbarer Nähe von örtlichen Gastronomiebetrieben auf Antrag temporär zu Freiflächen für die Außengastronomiegenutzt werden können.
- Sofern für diese temporäre Umwidmung Nutzungsgebühren anfallen, sind diese für das Jahr 2020 - 2021 auszusetzen ermäßigt zu erheben.
- Über diese neue Möglichkeit und das entsprechende Antragsverfahren wird die Stadt Braunschweig aktiv auf ihrer Internetpräsenz und via Pressemitteilung informieren.
- Die Freigabe der Flächen erfolgt erst nach Prüfung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vor Ort und nur temporär.
Eine dauerhafte Umwidmung wird im weiteren Verfahren geprüft.
