Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.07.2020 - 4.4 Spielbank in der Braunschweiger Innenstadt

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzende Palm und Ratsfrau Johannes verweisen auf die Diskussion im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (AfSG), insbesondere auf den Aspekt der Spiel- und Alkoholsuchtprävention. Ein interfraktioneller Änderungsantrag wird zum Verwaltungsausschuss am 07.07.2020 angekündigt. Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag 20-13641 wie der AfSG passieren zu lassen.

Stadtbaurat Leuer erläutert die Position der Verwaltung.

Ratsherr Dr. Büchs bezweifelt eine aufwertende Wirkung für das Umfeld. Zugangsbeschränkungen würden diskriminieren.

Ratsfrau vom Hofe befürwortet das Ende des Leerstands. Mit Blick auf das Erscheinungsbild der Spielbank Bad Harzburg teile sie die Sorge einer Entwicklung in Richtung "Spielhölle" nicht. Es sei zu erwarten, dass die Spielbank wertiger sei als diverse Wettbüros und Spielhallen im Stadtgebiet.

Ausschussvorsitzende Palm stellt klar, dass Spielautomaten das Erscheinungsbild dominieren. Ratsherr Hinrichs betont die begrenzten kommunalen Einflussmöglichkeiten (Auflagen, Prävention) und die heutigen Glücksspielmöglichkeiten mit internetfähigen Geräten. Er schlägt vor, dass die SPD über ihre Vertretungen das Thema im Landtag einbringt.

Ratsfrau Jalyschko trägt die Ausführungen der Verwaltung mit, gleichwohl nehme sie durch die Spielbank des gleichen Inhabers in Wolfsburg einen Trading-down-Effekt wahr.

Stadtbaurat Leuer sagt zu, dass sich die Verwaltung unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens engagiert, um Suchtpotenzial zu verringern und eine Abwertung des Umfelds zu verhindern.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Ansiedlung einer Spielbank in dem ehemaligen Reinicke-und-Richau-Gebäude am Bohlweg zu verhindern. Dabei ist insbesondere der Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet zu prüfen. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Befreiung von der planerischen Festlegung überhaupt möglich wäre, da Spielbanken anders als Spielhallen oder Wettbüros zwar nicht explizit ausgeschlossen werden, aber ebenso wie diese von der Zielsetzung des  Vergnügungsstättenkonzepts erfasst werden und daher durch die Bebauungspläne ausdrücklich beschränkt werden sollen.

 

Zudem soll geprüft werden, welche Vorgaben seitens der Stadt gemacht werden können, damit eine möglichst geringe Anzahl an Spielautomaten in der Spielbank aufgestellt werden kann.

 

Weiterhin ist zu prüfen, wie durch städtische Vorgaben erreicht werden kann, dass das äußere Erscheinungsbild einer möglichen Spielbank nicht durch auf die Fensterfront aufgetragene blickdichte Folien geprägt wird.

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Der Ausschuss lässt den Antrag passieren.

(Ausblick: Interfraktioneller Änderungsantrag zum Verwaltungsausschuss.)

Erläuterungen und Hinweise