Rat und Stadtbezirksräte
30.06.2020 - 12 Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 30.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt unter Bezugnahme auf die dem Bauausschuss zur Sitzung am
4. Februar 2020 von der Verwaltung vorgelegte Mitteilung DS 20-12559 in die Vorlage ein. Als wesentliche Ziele der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Abwasserentsorgungsvertrag hebt er den Substanzerhalt des Netzes und eine geringstmögliche Gebührensteigerung hervor.
Ratsherr Kühn erklärt für die SPD-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage. Auf seine Nachfragen erläutert Herr Benscheidt, dass noch nicht für alle Abwasseranlagen Zustandsdaten vorliegen, da eine Kamerabefahrung technisch nicht in allen Bereichen möglich ist oder es sich z. B. um Pumpwerke handelte.
Zur Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union informiert Herr Biering, dass nach Ratsbeschluss über die Änderung des ursprünglichen Vertrages die Veröffentlichung im Amtsblatt vorgenommen wird. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft die Frist von 30 Tagen. Im Anschluss daran kann der Vertrag unterzeichnet werden.
Herr Weichsler legt dar, dass die neue Kalkulation des Entgeltes für die Leichtflüssigkeitsabscheiderentsorgung auf einer Kostendeckungsbasis liegt. Die SE|BS hat nachgewiesen, dass kein Mehrgewinn generiert wird. Der Kostenrahmen liegt künftig in etwa auf dem Niveau vergleichbarer Kommunen.
Auf Nachfragen von Ratsherr Rosenbaum erklärt Stadtbaurat Leuer, dass ein Substanzwert von etwa 0,5 im Vergleich mit den Kanalnetzen anderer Kommunen als gut bezeichnet werden kann. Durch die erhöhte Investition soll der gute Zustand erhalten und leicht verbessert werden. Mit dem Inliner-Verfahren werden alle wirtschaftlich sinnvollen Mittel ausgeschöpft, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Herr Dr. Niehoff verdeutlicht ergänzend, dass die Gebührenzahler bisher die Investitionen mit ihren Abschreibungen und Zinsen getragen haben und dies auch in Zukunft bis zum Ende des Vertrages werden. Gebührenerhöhungen kommen zustande, wenn noch weitere Investitionen vorgenommen werden. Er ist sich sicher, dass auch am Ende dieser Laufzeit des Vertrages weiterhin in der richtigen Größenordnung saniert wird. Auch dies wird entsprechende Gebührenerhöhungen nach sich ziehen. Nicht jedoch die hier vorgelegte Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Abwasserentsorgungsvertrag.
Herr Benscheidt stellt klar, dass die direkt bei der Stadt gebuchten Investitionen noch nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist und sich derzeit in Vorbereitung befindet.
Protokollnotiz: Ratsfrau Keller verlässt um 17:00 Uhr die Sitzung.
Ratsherr Scherf befürwortet das Inliner-Verfahren, wenn sich dies als wirtschaftlich darstellt. Aufgrund der deutlichen Erhöhung der Investitionskosten von über 100 Prozent trotz Inliner-Verfahren und einer Gebührenerhöhung von 1 Prozent bittet er um Erläuterung der Gründe.
Protokollnotiz: Ratsherr Bader verlässt um 17:01 Uhr die Sitzung.
Stadtbaurat Leuer verweist hierzu auf die im Wesentlichen ursächliche Kostenentwicklung. Während der mittlere Preis für die Sanierung eines Kanalmeters derzeit mehr als dreimal so hoch liegt wie bei Vertragsbeginn, ist der Baupreisindex in der gleichen Zeit nur um rund 45 % gestiegen. Zu berücksichtigen ist auch, welcher Anteil ins Netz fließt und sich auf die Investitionsrate auswirkt. Der Bau eines Pumpwerks hat keinen Effekt auf die investitionsrate, stellt aber eine bedeutende Investition in die Abwasseranlagen in Braunschweig dar.
Ratsherr Sommerfeld führt als Hauptproblem an, was sich seit dem Gutachten aus dem Jahr 2016 abgezeichnet hat: Die Gebühren erhöhen sich deutlich bei gleichzeitig sinkendem Standard. Dass die Verwaltung eine Sanierungsrate von 1,1 Prozent anstrebt ist falsch. Ausweislich der Privatisierungsverträge von 2005 wird eine Sanierungsrate von 1,25 Prozent angestrebt. Die genannten 1,1 Prozent stellen lediglich den Mindestwert dar, der in der Vergangenheit nie erreicht wurde, weil keine entsprechenden Kontrollen erfolgten.
Protokollnotiz: Ratsherr Bader nimmt ab 17:07 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Für Stadtbaurat Leuer sind die Effekte ausschlaggebend, die mit den durchzuführenden Baumaßnahmen erzielt werden und wie sich diese wirtschaftlich auswirken. Er ist der Auffassung, dass die Größenordnung der Investition die Chance gibt, die Sanierungsrate von 1,1 Prozent zu erreichen. Die anstrebte Rate von 1,1 Prozent wird zur Erreichung des Substanzwertes von 0,5 Prozent als richtig eingeschätzt. Eine Überschreitung der 0,5 Prozent würde zu einer Unwirtschaftlichkeit führen, die in der Konsequenz bei einer weiteren Verbesserung des Substanzwertes zu einer Verjüngung noch nicht abgeschriebener Kanäle führt. Dies erscheint nicht sinnvoll, weshalb die Verwaltung die vorgeschlagene Investition empfiehlt. Die im Vertrag vereinbarte Überprüfungsklausel ermöglicht eine Anpassung im Rahmen der Kostenentwicklung.
Auf Nachfrage von Ratsherr Sommerfeld zum Entgelt „Optimierung Betrieb der AVB Anlagen“ erläutert Stadtbaurat Leuer, dass es sich hierbei um keine pauschale Zahlung an die SE|BS handelte. Die Optimierungsentgelte sind angewachsen durch Optimierungsmaßnahmen, die die SE|BS vorgenommen und von denen auch die Stadt profitiert hat. Dieses Betriebsentgelt entfällt künftig.
Zum Substanzwert des Abwassernetzes erklärt Stadtbaurat Leuer, dass dieser von Experten ermittelt wurde. Das Vertragserfüllungsgutachten ist so angelegt, dass dieses gemeinsam von Stadt und SE|BS bezahlt und gemeinsam beauftragt wird. Die von Stadtbaurat Leuer intensiver begleiteten Vertragserfüllungsgutachten lieferten objektive Ergebnisse.
Ratsherr Köster fragt, ob sich die Vorgehensweise der Verwaltung im Falle einer Eigenerledigung im Vergleich zur Privatisierung unterscheidet. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass eine Kompensation der in den letzten Jahren entstanden Kostenentwicklung mit dem Ziel, den Zustand des Kanalnetzes zu erhalten, unabhängig von einer Vertragskonstellation oder Eigenerledigung erfolgt.
Stadtbaurat Leuer und Herr Dr. Niehoff bestätigen auf Nachfrage von Ratsherr Kühn vorab geführte Gespräche mit der Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums über die Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung.
Ratsherr Rosenbaum bittet, zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 2. Juli 2020 die bisherigen Investitionskosten, die seit 2006 bis jetzt aufgelaufen sind, in einer tabellarischen Darstellung aufzubereiten. Herr Dr. Niehoff sagt dazu eine Ergänzungsvorlage zu.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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209,5 kB
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