Rat und Stadtbezirksräte
16.09.2020 - 3.6 Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Bauge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 16.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Kühl erläutert das Thema. Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fällt nicht unter die Störfallverordnung, sondern unter die Strahlenschutzverordnung. Auf Frage des Bürgermitglieds Dr. Schröter erklärt Herr Kühl, dass Wohnbebauung im angemessenen Sicherheitsabstand möglich ist. Der Neubau einzelner Einfamilienhäuser sei unproblematisch. Die gesetzlich vorgeschriebene Grenze liege bei einer Wohnanlage mit 5.000 m² Wohnfläche. Wenn ein Bauantrag oder eine Bebauungsplanung geeignet sei, diese Grenze zu überschreiten, erfolge eine vertiefte Prüfung.
