Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.09.2020 - 7 Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bezirksbürgermeisterin weist nochmals darauf hin, dass der von Herrn Walz, BIBS, eingebrachte Antrag unter TOP 4.6 „Beibehaltung der Selbständigkeit des Stadtbezirksrates Innenstadt" (DS 20-13965) in diesem Zusammenhang mit beraten werden soll. Eine nochmalige Erläuterung der Vorlage erscheint Frau Zander angesichts der umfänglich gegebenen Informationen - auch der Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 8. Juli 2020, DS 20-13653 - als entbehrlich, soweit die Stadtbezirksratsmitglieder keine ergänzenden Fragen haben.

 

In der Folge entsteht eine kontroverse Diskussion über die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuordnung der Stadtbezirke. Herr Beyrich erkundigt sich eingangs nach den Abstimmungsergebnissen in den bislang stattgefundenen Bezirksratssitzungen. Die Bezirksgeschäftsstellenleiterin teilt mit, dass es bislang eine Ablehnung auf Stadtbezirksratsebene gegeben hat; zudem hat ein weiterer Stadtbezirksrat die Vorlage passieren lassen. Herr Walz hält daraufhin ein sehr emotional geprägtes Plädoyer für die Beibehaltung des Stadtbezirksrates Innenstadt als eigenständiges Gremium einerseits und die seiner Auffassung nach wünschenswerte Erhöhung der Zahl der Stadtbezirke bzw. Stadtbezirksräte andererseits. Er vertritt u. a. die Auffassung, dass durch eine größere Zahl an Gremien bzw. Stadtbezirken der Politikverdrossenheit entgegengetreten werden könnte. Er bezieht sich dabei auf seine Kenntnisse aus der Stadt Königslutter mit ihren Ortschaften. Hier seien alle Ortsratsmandate durchgehend besetzt. Er hält es für realistisch, dass bei einer Erhöhung der Bezirksratszahl in Braunschweig dies auch der Fall sein würde.

 

Herr Heikebrügge erkundigt sich zunächst danach, ob bereits ein fester Wahltermin für die Kommunalwahl feststeht. Dies wird seitens der Verwaltung verneint. Er bezieht sich nachgehend auf Bedingungen der Venedig-Kommission (Protokollergänzung: Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, Einrichtung des Europarates, die Staaten verfassungsrechtlich berät). Seiner Auffassung nach sind die Bedingungen der Venedig-Kommission in der Beschlussvorlage nicht berücksichtigt (wörtliches Zitat). Aufgrund der sich ergebenden unterschiedlichen Wertigkeit von Wählerstimmen (Reduzierung der Bezirksratsmandate) sind Änderungen im Wahlrecht vorhanden, die seiner Ansicht nach unzulässig sind. Herr Heikebrügge bittet daher um Klärung, ob

 

1. die Bedingungen der Venedig-Kommission berücksichtigt worden sind und

2. ob sich durch die Verfristung bei den ersten möglichen Aufstellungsversammlungen (1. Juli 2020) durch die jetzt vorgesehenen Hauptsatzungsänderungen Rechtsbrüche ergeben.

 

Die Auffassung von Herrn Heikebrügge, dass das passive Wahlrecht durch die Reduzierung der Stadtbezirksräte beschnitten wird und somit einen Anfechtungsgrund darstellt, wird von Herrn Walz geteilt. Herr Bonneberg argumentiert dahingehend, dass es sich bei dem vorgesehenen Prozess um eine Entdemokratisierung handelt. Dieser Feststellung schließt sich Herr Stühmeier an.

 

Herr Brakel teilt für die SPD-Fraktion mit, dass vorgesehen ist, der Vorlage zuzustimmen.

Allerdings bittet er um Aufnahme einer Protokollnotiz, wonach Anträge der Stadtbezirksräte in der künftigen Wahlperiode und darüber hinaus ernster genommen werden sollten. Auf Nachfrage der Verwaltung, wie dies zu verstehen ist, teilt Herr Brakel mit, dass erfahrungsgemäß viele Anträge aus dem Stadtbezirksrat von der Verwaltung abgelehnt werden. Er wünscht sich hier mehr Eingriffs- bzw. Entscheidungsrechte des Stadtbezirksrates. Auf die Entgegnung der Verwaltung, dass Anregungen und Vorschläge zu den Initiativrechten der Stadtbezirksräte gehören und hier keine Entscheidungsbefugnisse verbunden sind, entgegnet Herr Heikebrügge, dass die Stadt den ihr gesetzlich zustehenden Rahmen bei der Einräumung von Befugnissen gegenüber den Bezirksräten durch die in der Hauptsatzung getroffenen Regelungen nicht ausgeschöpft hat. Er bezieht sich auf § 93 Abs. 1 letzter Satz, wonach dem Stadtbezirksrat weitere Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises zur Entscheidung übertragen werden können. Seiner Auffassung nach kann diese Vorschrift weitergehender interpretiert werden als es die Stadt bislang getan hat. Konkrete Beispiele werden aus dem Kreis des Stadtbezirksrates für mögliche künftige Zuständigkeiten jedoch nicht benannt.

 

Nach Abschluss der intensiven Diskussion stellt Frau Zander zunächst den Antrag von Herrn Walz, BIBS, zur Abstimmung (Ergebnis unter 7.1).  Anschließend wird die Anhörung zur Vorlage, DS 20-13891, durchgeführt.

 

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Beschluss:

 

1. Dem Vorschlag zur Aufteilung des Stadtgebietes in zwölf Stadtbezirke wird gefolgt. Über die namentliche Bezeichnung zusammengelegter Stadtbezirke wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.

 

2. Die als Anlage beigefügte Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7   dafür 6   dagegen 0   Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise