Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.09.2020 - 7 Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schwartz-Hoffmeister stellt die Vorlage vor.

Herr Reuter begründet seine Ablehnung der Vorlage damit, dass es zu dem Thema keine Bürgerbefragung gegeben habe. Zitat:Die vier Argumente der Verwaltung zur angeblichen Verbesserung der SBR-Tätigkeit sind nicht logisch und bewirken keine Verbesserung der demokratischen Teilhabe in unserer Stadt.

  • Momentan sind 4,9 % der SBR-Mandate nicht besetzt, durch die geplante Reduzierung gehen 17,6 % der Mandate verloren.
  • Das Wohnungsbauprogramm der Stadt bis 2030 wird bei den Einwohnerzahlen nicht berücksichtigt.
  • Die „deutlich moderate Reduzierung wird den lokalen Identitäten der einzelnen Stadtteile“ nicht überall förderlich sein (s. Zusammenlegung Innenstadt-Viewegsgarten-Bebelhof).
  • Die „hrliche Einsparung von 50.000 Euro (Aufwandsentschädigung, Fraktionspauschale)“ ist ein Beitrag zur Finanzialisierung der kommunalen Daseinsvorsorge, die Demokratie wird zur Ware („Effizienzsteigerung“, „Haushaltskonsolidierung“, Merkels marktgerechte Demokratie). Die Erhöhung der Entscheidungskompetenz der SBRe und ihre bessere finanzielle Ausstattung würde mehr Menschen motivieren für ein Mandat zu kandidieren.
  • Das Prinzip muss lauten: Näher an der Region, näher an den Kolleg*innen und näher an den Nachbarn. Eine Einwohnerzahl weit über 10.000 ist dem nicht zuträglich (vgl. Christian Felber: Gemeinwohl-Ökonomie, u. ä.).“

Zurzeit seien selbst interfraktionelle Anträge nicht wirklich wirksam. Die mangelnden Entscheidungskompetenzen rden auch verhindern, dass junge Leute sich für Mandate in den Stadtbezirksräten interessieren würden.

Herr Fietzke bemängelt die Entstehung der Vorlage ebenfalls als undemokratisch. Außerdem hebt er hervor, dass bei einer Verringerung der Stadtbezirksratsmandate die örtliche Sachkompetenz verloren ginge.

Herr Täubert erinnert, dass es schon die ganze Zeit jedem Bezirksrat freistand, sich mit einem anderen Stadtbezirksrat zusammenzuschließen, wenn er z. B. Probleme mit der Besetzung der Sitze hatte. So sei ja auch der Stadtbezirksrat 213 entstanden.

Herr Kühn hebt hervor, dass diese Probleme bereits seit Jahren diskutiert würden. Die Parteien hätten die Aufgabe, junge Leute auf aussichtsreiche Plätze der Wahllisten zu setzen, damit sich die Stadtbezirksräte verjüngen.

Herr Höltig erwidert, dass die Stadtbezirksräte nicht den Querschnitt der Bürger repräsentierten sondern von Älteren dominiert würden. Dadurch seien sie nicht interessant für die nachfolgenden Generationen. Die jungen Leute hätten auch eine andere Identität. Sie bezeichneten sich als Braunschweiger und hlten sich nicht mehr einzelnen Stadtbezirken zugehörig. Aus diesem Grunde sei es relativ einfach, Kandidaten für den Rat der Stadt zu bekommen und vergleichsweise schwierig, Kandidaten für die Stadtbezirksräte zu finden.

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Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG)

 

1. Dem Vorschlag zur Aufteilung des Stadtgebietes in zwölf Stadtbezirke wird gefolgt. Über die namentliche Bezeichnung zusammengelegter Stadtbezirke wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.

 

2. Die als Anlage beigefügte Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 dafür  1 dagegen  2 Enthaltungen

 

angenommen

 

Protokollnotiz:

Der Stadtbezirksrat möchte die Bezeichnung "213" behalten, wie er in der farbigen Tischvorlage (als Anlage dem Protokoll beigefügt) auch bezeichnet ist, und nicht in "212" umbenannt werden, wie es in der der DS 20-13891 angefügten Übersichtskarte steht. Bereits seit 2002 gibt es Vorlagen unter der Bezeichnung "213". Eine Umbenennung in "212" würde bei einer Recherche nach Druckvorlagen für Verwirrung sorgen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise