Rat und Stadtbezirksräte
09.09.2020 - 5.2 Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte in der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Interfraktionell im Stadtbezirksrat 132
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte sind nach der Neuordnung der Stadtbezirke in der jetzigen Höhe beizubehalten, insbesondere was die ehemaligen Mittel des Bürgerhaushaltes angeht, und dort, wo durch die Neuordnung der Stadtbezirke „neue" bezirkliche Einrichtungen entstehen, aufzustocken.
