Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.09.2020 - 5.3 Benennung der durch die Neuordnung der Stadtbez...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

Die Verwaltung wird unter Bezugnahme auf § 93 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebeten, dem Stadtbezirksrat mitzuteilen, welche Einrichtungen (Nr. 1), Straßen, Wege, Plätze (Nr. 2) sowie Park- und Grünanlagen (Nr. 5), die zurzeit überbezirklich sind, durch die Zusammenlegung der Stadtbezirke 131 und 132 im Sinne der genannten Bestimmung in eine bezirkliche Zuständigkeit kommen und in welchen Fällen dies bei der Bestimmung des § 16 der Hauptsatzung der Fall ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12  dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

 

Erläuterungen und Hinweise