Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 5 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mehlkamp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet insbesondere im Hinblick auf die erfolgte Weisung durch das Umweltministerium sowie dem erfolgten Erörterungsverfahren mit den eingegangenen Einwendungen und der Abwägung der Interessen.

Herr Kröckel verweist auf die Bedeutung der Entscheidung im grundsätzlichen Sinn. Nach seiner Auffassung sind die Eigentumsrechte der Betroffenen gemäß Artikel 14 Grundgesetz (GG) durch das hoheitliche Handeln verletzt, weil das Handeln auf den Eigentumsflächen stark eingeschränkt wird. Die Verwaltung erläutert die erfolgte Abwägung zwischen Artikel 20a GG zum Schutz der Lebensgrundlagen und Artikel 14 GG und vertritt die Auffassung, dass die von Herrn Kröckel geschilderten Einschränkungen zur Bewirtschaftung insgesamt nicht zutreffen. Die Verwaltung bezieht sich dabei auch auf ein bereits unter Naturschutz gestelltes Habitat in Mascherode.

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Beschluss (Anhörung gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG):

Die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mehlkamp und Heinenkamp" in der Stadt Braunschweig (NSG BR 164) wird mit den als Anlage 2 bis 4 beigefügten Kartenanlagen in der anliegenden Form beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 4 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2

Erläuterungen und Hinweise