Rat und Stadtbezirksräte
24.11.2020 - 11 Gehweg am Wilhelmitorwall (Anhörung)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die in der Begründung vorgestellten Varianten werden intensiv im Gremium diskutiert. Herr Böttcher erkennt in der Variante A keine wesentliche Änderung zum derzeitigen Status. Er plädiert für eine Umsetzung der Variante C. Herr Walz bevorzugt einseitiges Längsparken und somit die Variante B. Herr Möller vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Plänen um Flickwerk handelt.
Herr Heikebrügge informiert die Stadtbezirksratsmitglieder darüber, dass er sich u.a. zu der gesetzlichen Grundlage für eine Fahrbahnbreite von 5,50 m erkundigt habe, hierzu aber keine konkrete Auskunft erhalten hat. Die Verwaltung ergänzt diese Ausführungen dahingehend, indem sie auf den Wortlaut der Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr verweist:
"Aus Sicht der Feuerwehr ist eine nutzbare Mindestfahrbahnbreite von 5,50 m erforderlich. Eine Vorbeifahrt an stehenden Fahrzeugen muss jederzeit möglich sein, ebenso die Aufstellung der Drehleiter, denn die Bewegungsmöglichkeiten der Drehleiter sind bereits durch den üppigen Baumbestand erheblich eingeschränkt."
Herr Flake weist ergänzend darauf hin, dass der gesetzlich vorgeschriebene zweite bauliche Rettungsweg bei fehlenden baulichen Konstruktionen und nachfolgend fehlenden Anleitermöglichkeiten durch die Drehleiter gewährleistet wird. In Braunschweig benötigt die Drehleiter einen Aktionsradius von 5,50 m. Herr Heikebrügge bittet darum, den Fachbereich Tiefbau und Verkehr mittels einer entsprechenden Protokollnotiz über diesen Hinweis zu informieren.
Beschluss:
(geändert):
„Die Gehwegbreite auf dem Wilhelmitorwall wird durch eine durchgängige Markierung 2,10 m breit abgesetzt. Dies entspricht der ehemaligen, abgängigen Markierungslinie. Die Markierung der Schrägparkstände wird beidseitig auf die Fahrbahn verlängert (Variante A)."
Anstelle der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante A soll die in der Begründung beschriebene Variante C realisiert werden.
