Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.12.2020 - 8 Festsetzung von Teilnehmerentgelten für die gep...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird beschlossen.

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Beschluss:

 

Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2021, in den Weihnachtsferien 2021/2022 sowie für die Familienfreizeit 2021 werden wie folgt festgesetzt:

 

Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom

27. März bis 3. April 2021 stattfinden:

 300 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 340 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 2. bis 9. Mai 2021 stattfinden:

 206 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

o Kinder unter 3 Jahren 38 €

o Kinder von 3 bis 6 Jahren 122 €

 

 246 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

o Kinder unter 3 Jahren 78 €

o Kinder von 3 bis 6 Jahren 162 €

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 13. bis 29. August 2021 stattfinden:

 342 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 512 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 22. bis 29. Oktober 2021 stattfinden:

 247 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 287 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2021 bis 4. Januar 2022 stattfinden:

 259 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 299 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails Anwendung:

 Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer, Herbst- und Winterfreizeit.

 

 Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten gewährt.

 

 Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.

 Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt geregelt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.

o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes

 Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

 Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird wie folgt gehandhabt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.

o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.

 Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder" wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind vorgehalten.

 Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst-, und Winterfreizeit.

Sofern die Freizeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht im geplanten Format stattfinden können, wird die Jugendförderung beauftragt - wie bereits im Jahr 2020 umgesetzt -, angepasste Formate zu entwickeln und vorzubereiten und die Freizeiten in entsprechend angepasster Form durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: dafür: 12 dagegen: 0 Enthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise