Rat und Stadtbezirksräte
01.12.2020 - 4 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Hint...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 01.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet einzelne Fragen. Erläutert werden insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan stehende Einflussgrößen, u.a. Flugbetrieb, Gewerbetrieb und Sportanlagen.
Frau Hoppe regt an, die Verkehrsführung der Straße "Hinter dem Berge" als Einbahnstraße zu prüfen. Ein Kanalstich zur Entwässerung in den geplanten "Park" wäre für die biologische Vielfalt wünschenswert. Die zweigeschossige Bauweise am Zufahrtsstreifen in das Gebiet wird als nicht verträglich mit der Nachbarschaft angesehen. Anstatt des Landschaftsrasens sind Blühstreifen wünschenswert. Hier erläutert die Verwaltung, dass die derzeitige Planung auf die vorgefundenen Amphibien abgestimmt ist. Herr Schmidt bittet zu prüfen, ob die teils geforderten Schallschutzfenster förderungswürdig sind. Herr Kröckel fragt, ob die Bewirtschaftung der Ausgleichsflächen durch den Verein besichert ist, was die Verwaltung entsprechend bestätigt. Herr Kröckel weist zudem auf die Hochwasserereignisse der Vergangenheit hin und erläutert, dass eine Ableitung nur nach Westen verträglich ist. Der Bezirksrat befürwortet die vorgelegten Pläne im Grundsatz, beschließt aber einmütig die vornehmlichen Anregungen und Bitten als Protokollnotiz zu ergänzen.
Beschluss (Anhörung gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG):
"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Hinter dem Berge", HL 48, sowie dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Protokollnotiz zum Beschluss:
- Der Stadtbezirksrat hält die geplante 2,5-geschossige Bebauung im vorderen Bereich der Zufahrt in das Plangebiet für unverträglich mit der bestehenden Nachbarbebauung und bittet daher um 1,5-geschossige Bebauung.
- Der Abfluss des Wassers in westliche Richtung muss aufgrund der Erfahrung mit Hochwasserereignissen der Vergangenheit gewährleistet werden.
- Der Bezirksrat hält die Verkehrsberuhigung auf der Ringstraße bereits in dieser Planungsphase für wünschenswert und regt diese daher an.
Anlagen zur Vorlage
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