Rat und Stadtbezirksräte
26.11.2020 - 15.1.1 Barrierefreie Webseiten, Feedbackmechanismus, E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.1.1
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Mündliche Anfrage:
Ratsfrau Gries fragt, ob es möglich wäre für Braunschweig eine erweiterte Feuerwerksverbotszone einzurichten bzw. eine Ausweitung der bereits bestehenden Zonen auf die gesamte Innenstadt.
Es ginge darum Menschenansammlungen in Corona-Zeiten zu verhindern und gleichzeitig auch die Rettungskräfte zu schützen.
Eine Überlegung wäre, dass die Stadt Braunschweig ein kommunales Höhenfeuerwerk für die Bevölkerung anbiete, welches auch für alle sichtbar wäre, gerade auch von zu Hause aus. Als möglichen Standort benennt Ratsfrau Gries den Schützenplatz und erklärt hierfür eine Anfrage im zuständigen Wirtschaftsausschuss zu stellen.
Ratsherr Flake hinterfragt, ob so ein öffentliches Feuerwerk überhaupt zulässig ist.
Stadtrat Dr. Kornblum führt aus, dass nach der gestrigen Tagung der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen bei der Bundeskanzlerin die Bundesländer nunmehr gehalten seien, die dortigen Vereinbarungen in Verordnungen umzusetzen. Die Verordnungen wiederum müssten die Kommunen umsetzen. Vor diesem Hintergrund könne man derzeit noch nichts zur Zulässigkeit eines öffentlichen Feuerwerks sagen.
Allerdings verweist Stadtrat Dr. Kornblum darauf, dass durch mögliche Verbote des Feuerwerkes nicht nur die Rettungsdienste und Krankenhäuser entlastet werden sollen, sondern auch große Menschenansammlungen unterbunden werden. Diese wiederum ließen sich bei einem öffentlichen Feuerwerk nicht vermeiden, so dass er empfiehlt auch dieses Argument bei den Überlegungen mit einzubeziehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,8 kB
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