Rat und Stadtbezirksräte
16.12.2020 - 22 E-Bus-Konzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Mi., 16.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage der Änderungsantrag 20-14953 sowie die Stellungnahme 20-14953-01 vorliegen. Ratsherr Möller bringt den Änderungsantrag ein und begründet diesen. Er erklärt, dass die in der Stellungnahme 20-14953-01 formulierte Änderung in den Beschlussvorschlag des Änderungsantrages übernommen wird. Anschließend lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Änderungsantrag 20-14953 in der geänderten Fassung abstimmen. Danach stellt er die Vorlage 20-14711 mit der Ergänzung durch den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Beschluss (geändert):
Dem Umsetzungskonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH zur Einführung eines systemischen Elektrobusbetriebs wird zugestimmt.
Die Umsetzung wird eingeleitet, wenn Förderprogramme zur Verfügung stehen, die die Preisdifferenz zwischen Diesel- und Elektrobussen mindestens um 50 % reduzieren. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für den Anteil der Gelegenheitslader wird ebenfalls unter einen Fördervorbehalt gestellt, jedoch nicht quotiert.
Die Vertretungen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Das Umsetzungskonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH zur Einführung eines systemischen Elektrobusbetriebs wird zugestimmt. Die Umsetzung wird eingeleitet, wenn Förderprogramme zur Verfügung stehen, die die Preisdifferenz zwischen Diesel- und Elektrobusse mindestens um 50 % reduzieren. Ebenso, jedoch ohne Quotierung, steht der Aufbau der Ladeinfrastruktur unter einem Fördervorbehalt. Bei der gestuften, schrittweisen Umsetzung wird die wirtschaftliche Betriebsführung, die technische Realisierbarkeit, die Integration in das Stadtbahnausbaukonzept und der Kosten-Nutzen-Faktor jeder Maßnahme berücksichtigt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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415,8 kB
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