Rat und Stadtbezirksräte
10.12.2020 - 4.1 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtbaurat Leuer gibt zu Beginn der Diskussion eine Übersicht zu den neuen Planungen und verweist auf die komfortablere Lösung für den Radverkehr im Kreisel zu den Gewerbeflächen.
Hinsichtlich des Übungsplatzes für die Freiwillige Feuerwehr habe die Abwägung ergeben, das Gelände zu verlegen und ein Gebäude für die Lagerung der Übungsgeräte vorzusehen. Dies sei insbesondere mit der Berufsfeuerwehr abgestimmt worden.
CarSharing werde berücksichtigt. Ladestationen seien in reinen Wohngebieten oder Arbeitsplatzgebieten nicht sinnvoll.
Herr Kutschenreiter verweist auf das sich im Untergrund unter dem jetzigen Übungsgelände der Freiwilligen Feuerwehr befindliche alte Wasserwerk. Dessen Beseitigung würde hohe Kosten verursachen, die eine Umnutzung für Wohnen nicht rechtfertigen würden. Herr Kutschenreiter beruft sich auch auf die Meinungsäußerung des Ortsbrandmeisters, der sich gegen eine Verlagerung des Übungsgeländes ausgesprochen habe.
Frau Mundlos stellt einen mündlichen Änderungsantrag in Ergänzung der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Wenden-West, 1. BA. Sie habe vorweg mit Herrn Stadtbaurat Leuer darüber gesprochen. Dieser habe eine Umsetzung des Änderungsantrags zugesagt.
Protokollnotiz:
Die Änderungen zur Bezeichnung "Rathenowstraße 3" und des Änderungsantrags werden in die Begründung aufgenommen.
Herr Gorklo fragt nach dem möglichen Anschlusszwang zum geplanten Blockheizkraftwerk.
Herr Schröter bedauert, dass hinsichtlich des Übungsgeländes der Freiwilligen Feuerwehr die Meinung der örtlich Verantwortlichen wie des Ortsbrandmeisters so hintenan gestellt werde.
Frau Ausschussvorsitzende Palm schlägt vor, den Dissenz zwischen der örtlichen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr zu lösen, indem im Nachgang ein entsprechendes Gespräch organisiert werde.
Frau Mundlos äußert die Bitte, im Fall der Entscheidung pro Verlagerung des Übungsgeländes dies erst umzusetzen, wenn der neue Platz fertiggestellt ist. So könne zumindest eine Vakanz vermieden werden.
Beschluss: (ergänzt um den zuvor beschlossenen mündlichen Änderungsantrag)
(Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„1. Der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift
„Wenden-West, 1. BA", WE 62, sowie der Änderung der Begründung mit
Umweltbericht wird zugestimmt. Die geänderten Entwürfe sind gemäß § 4 a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
2. Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den Änderungen
und Ergänzungen angegeben werden."
3. Eine Verlagerung der genannten Jugendspielfläche in das Baugebiet Wenden-West
kann erst dann erfolgen, wenn für die Durchführung des Volksfestes eine geeignete
Ersatzfläche zur Verfügung steht. Die derzeit vorgesehene Fläche im Gebiet
Wenden-West, auf die der Jugendspielplatz an der Lindenstraße/Rathenowstraße
verlagert werden soll, wird - bis ein geeigneter Volksfestplatz bereit steht - für die
Verlagerung des Jugendspielplatzes freigehalten/reserviert.
