Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.01.2021 - 5.1 Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Flake erörtert den Antrag und weist daraufhin, dass mit der Abstimmung über diesen Antrag zugleich auch über die gleichlautenden Haushaltsanträge (FWE 213, FWI 214, SP 218) abgestimmt wird.

 

Es erfolgt eine Diskussion im Gremium insbesondere darüber, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Festlegung einer genauen Zielquote sinnvoll ist.

 

Herr Flake schlägt vor, die Textpassage „bis zum Schuljahr 2025/2026“ unter Beschlusspunkt 1.) zu streichen. Frau Dr. Flake erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und lässt über den Antrag mit geändertem Beschlusstext inklusive der ebenfalls geänderten Haushaltsanträge FWE 213, FWI 214 und SP 218 abstimmen.

 

Der Antrag sowie die Haushaltsanträge FWE 213, FWI 214 und SP 218 werden geändert beschlossen.

 

 

 

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Der Rat möge beschließen

Beschluss (geändert):

  1. Zur Erreichung des voraussichtlichen Rechtsanspruches auf Schulkindbetreuung ab dem Jahr 2025 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80% bis zum Schuljahr 2025/2026 gesteigert werden.

  

2. Davon soll an kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) vorbehaltlich einer veränderten Landes- oder Bundesfinanzierung weiterhin eine 60%ige Bedarfsdeckung aus Mitteln der Stadt kofinanziert werden, der Rest an Gruppen und Tagesplätzen aus Mitteln der Schule.

  

3. Das Ausbauprogramm wird ab 2021 mit jährlich mindestens 100 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen fortgeführt. Dazu werden zunächst alle Schulen, in deren Umfeld noch kein 60%iger Versorgungsgrad erreicht ist, auf 60% aufgestockt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt für 2021 einzuplanen

  

4. Bis zur Einrichtung einer kooperativen Ganztagsschule wird ein inhaltliches Konzept für ein Übergangsprogramm entwickelt, das vorübergehend auch von der Stadt finanzierte Gruppen und Tagesplätze über den Versorgungsgrad von 60% hinaus in Einrichtungen der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ vorsieht.

  

5. Um die Umwandlung in eine KoGS noch vor Erreichen des baulich eingeplanten Standards zu ermöglichen, wird für den zusätzlichen Raumbedarf (wie Mensa und Funktionsräume) ein Übergangskonzept entwickelt, das jeweils von der Schule und dem Jugendhilfe-Kooperationspartner getragen werden muss.

  

6. Zur Begegnung des Personalmangels wird angestrebt durch Kooperationen mit den Schulen und anderen Trägern alle Stellen für das pädagogische Personal auf mindestens 20h/Woche aufzustocken.

  

Im Frühjahr 2021 soll als erster Schritt zur Konzeptentwicklung das bewährte Modell eines Beteiligungsworkshops durchgeführt werden.              

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 3 Enthaltung: 0

 

Erläuterungen und Hinweise