Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.01.2021 - 25.1 Einführung einer Zweitwohnungssteuer - Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2022 einzuführen.

 

2. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird um eine Erstwohnsitzinitiative ergänzt, in der die Verwaltung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die wesentlichen Fragen der Steuer und die Folgen der Wahl des Erstwohnsitzes in der Stadt Braunschweig vor allem für Studierende informiert und Anreize dazu, z. B. durch Gutscheine oder ein Gewinnspiel, schafft. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die bereits eine Erstwohnsitzinitiative durchgeführt haben, sind dabei zu berücksichtigen.

 

3. Die als Anlage 2 zur Vorlage 21-15106 beigefügte Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.

 

4. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer werden 1 Stelle der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) der BesGr A 8 und 0,5 Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Dienst) der BesGr A 10 ab 2021 eingerichtet.

 

5. Für die Dauer der Einführung der Zweitwohnungssteuer werden zusätzlich befristet 2 Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) ab 1. Juli 2021 bereitgestellt.

 

6. Über die Erstwohnsitzinitiative wird die Verwaltung in den kommunalen Gremien berichten.

 

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Abstimmungsergebnis: Beschlossen in der Fassung des Änderungsantrages 21-15106-01

 

Dafür: 13   Dagegen: 0   Enthaltungen: 0

 

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