Rat und Stadtbezirksräte
10.03.2021 - 6 Baulandpolitischer Grundsatzbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erörtert in Ergänzung zur Aussprache vom 27.01.2021 zum Thema und gibt Ausblicke. Bestehende Verträge bleiben unverändert. Der Grundsatzbeschluss gilt für neue Bauprojekte. Er kündigt eine Beschlussvorlage zur Umsetzung im Detail an.
Ratsfrau Schneider begrüßt eine aktive Bodenvorratspolitik, hätte sich aber eine höhere Quote als 20 % für sozialen Wohnraum gewünscht.
Auf Hinweis von Ratsfrau Jalyschko teilt Herr Stadtbaurat Leuer mit, dass das Instrument Erbbaurecht durch die Finanz- und Liegenschaftsverwaltung geprüft werde.
Ratsherr Hinrichs führt aus, eine strukturierte und konsequente Bodenvorratspolitik werde von der CDU-Fraktion als richtig angesehen. Das vorliegende Konzept könne dabei nur den groben Rahmen bilden. Er führt folgende Themen und Aspekte an: schneller, effizienter und kostengünstiger bauen, Aufbau bürokratischer Hürden verhindern, Anreize für kleinere und mittlere Einkommen schaffen, Weitergabe von Kostenvorteilen beim Erwerb von Bauland an spätere Käufer*innen und einen fairen Wettbewerb unter den Projektentwicklern und Investoren. Abwanderungen in umliegende Kommunen sollten vermieden werden.
Ratsfrau Mundlos thematisiert das Baulandmobilisierungsgesetz und regt eine Evaluierung an. Herr Stadtbaurat Leuer teilt mit, dass die Auswirkungen des Baulandmobilisierungsgesetzes - u. a. Änderungen zum Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB - betrachtet werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Ergebnissen der Baulandkommission zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen im Bauplanungsrecht und greift zugleich Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zur Baulandmobilisierung auf. Der Wunsch nach einer Evaluation werde mitgenommen.
Ratsfrau Buchholz verweist auf den Antrag 19-10443 / Änderungsantrag 19-10949 der BIBS-Fraktion (vom Rat am 21.05.2019 abgelehnt). Die in der Beschlussvorlage 21-15042 aufgeführten Instrumente wertet sie als vielversprechend, um effektiv Baulandpreise zu gestalten.
Ratsherr Kühn erklärt, diese städtische Wohnraumpolitik und Gewerbeflächenpolitik könne die Preissteigerungen auf dem freien Immobilienmarkt nicht aufhalten, aber als Gegengewicht - zeit- und ortsabhängig - abmildern.
Stadtbaurat Leuer weist abschließend darauf hin, dass bis 2020 Planungsrecht für 6.000 Wohneinheiten geschaffen worden sei und eine solche Größenordnung bis 2025 angestrebt werde.
Baulandpolitischer Grundsatzbeschluss:
Die städtische Flächenvorsorge- und Bodenpolitik folgt künftig folgenden Rahmenvorgaben:
1. Strategische Ausrichtung von Flächenvorsorge und Baulandentwicklung
Flächenvorsorge und Baulandentwicklung der Stadt Braunschweig sind an den Entwicklungszielen des „Zukunftsbildes Braunschweig" und des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes" (ISEK 2030) mit dem Ziel zu orientieren, auf dem städtischen Bodenmarkt Verlässlichkeit, Gleichbehandlung und Planungssicherheit für alle Akteure zu schaffen.
Das liegenschaftliche Engagement der Stadt Braunschweig und ihrer Gesellschaften (kurz „Stadt" genannt) ist darauf auszurichten, eine sozialgerechte, nachhaltige und städtebaulich qualifizierte Baulandentwicklung für das Wohnen sicherzustellen. Die Flächenvorsorge für öffentliche Infrastruktur, naturschutzfachlichen Ausgleich, für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen ist ebenso zu intensivieren.
2. Strategischer Flächenerwerb und langfristige Bodenvorratspolitik
Zur Erreichung der Ziele ist ein verstärktes Engagement der Stadt auf dem Grundstücksmarkt durch eine aktive Bodenpolitik und eine liegenschaftliche Partizipation der Stadt bei der Baulandschaffung notwendig.
Zur Deckung des laufenden Flächenbedarfes und zum Aufbau eines langfristigen Bodenvorrates sind frühzeitig und in ausreichendem Umfang für die unter 1. genannten Nutzungsarten jeweils geeignete Flächen oder Schlüsselgrundstücke zu erwerben und vorzuhalten, die - angelehnt an die Bedarfsentwicklung - möglichst ein Mehrfaches des durchschnittlichen jährlichen Flächenumsatzes umfassen.
Der Einsatz der stets nur begrenzt verfügbaren finanziellen Ressourcen für Flächenerwerb und Bodenvorratspolitik soll im Interesse einer hohen Zielerreichung möglichst effektiv erfolgen. Daher ist der Konzern Stadt Braunschweig konsequent intern und extern strategisch aufzustellen, um Vorbereitung und Durchführung des Erwerbs von Grundstücken ebenso professionell und wirtschaftlich sicherzustellen wie die anschließende Betreuung und Verwendung erworbener Grundstücke.
3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Ziel ist es, dass die Stadt für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum vor Planungsbeginn das Eigentum an allen dafür benötigten Flächen erwirbt oder den dinglich gesicherten Zugriff erhält. Zur möglichst dauerhaften Sicherung eines ausreichenden Angebots an Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment sowie zur Entlastung der Kosten der Unterkunft soll eine gezielte Bereitstellung von Grundstücken für spezielle Bedarfsgruppen über Vergaberichtlinien erfolgen.
Die Nutzung der durch die städtische Bauleitplanung bewirkten Bodenwertsteigerungen soll der preisdämpfenden Baulandentwicklung dienen.
Sofern sich Flächen im Eigentum Dritter befinden, wird die Stadt nur Planungsrecht schaffen, wenn sich der Eigentümer oder Planungsbegünstigte neben den bisherigen Regelungen in den städtebaulichen Verträgen mit den neuen, hier dargelegten Regeln der Baulandentwicklung der Stadt einverstanden erklärt:
3.1 Bei Wohnbauvorhaben der Außenentwicklung wird die Stadt Bauleitplanverfahren nur einleiten, wenn der Planungsbegünstigte mindestens 50 % der potenziellen Baulandfläche an die Stadt zu definierten Konditionen veräußert oder dem dinglich gesicherten Zugriff auf diese Fläche zustimmt.
3.2 Bei Vorhaben der Innenentwicklung, die einen Bebauungsplan erfordern, kann vom Grundsatz der liegenschaftlichen Partizipation abgewichen werden, soweit dies für eine kostendeckende und angemessene Durchführung des Planungsvorhabens nachweislich erforderlich ist.
3.3 Schaffung von Wohnraum für das mittlere Preissegment: Neben der schon beschlossenen Quote für die Schaffung von Sozialwohnraum wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welche Weise zusätzlicher Wohnraum auch im mittleren Preissegment hergestellt werden kann.
4. Entwicklung von gewerblichen Bauflächen
Zur Deckung des laufenden Flächenbedarfs v. a. für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen ist ergänzend zur Ausweisung neuer Gebiete der Außenentwicklung auch eine Baulandentwicklung im Siedlungsbestand, z. B. durch Revitalisierung, Konversion, Funktionsmischung oder Verdichtung, sinnvoll. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln.
Parallel dazu sind in Anbetracht knapper Flächenreserven im Stadtgebiet auch weiterhin interkommunale Lösungen anzustreben.
5. Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Punkten 2, 3 und 4 detaillierte Regelungen für die praktische Umsetzung zu erarbeiten und diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dazu gehört auch, den voraussichtlichen finanziellen und personellen Mehrbedarf zu ermitteln, zu benennen und ihre Verfügbarkeit zeitlich mit den Ankaufsentscheidungen zu synchronisieren. Soweit die im Konzern Stadt benötigten Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zum stufenweisen Aufbau dieser Ressourcen zu entwickeln.
6. Stichtagregelung
Die Regelungen dieses Baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses gelten ab dem Stichtag des Ratsbeschlusses. Alle laufenden Verfahren, für die ein städtebaulicher Vertrag über Planungsleistungen bereits abgeschlossen wurde, fallen nicht darunter.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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481,4 kB
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66,4 kB
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(wie Dokument)
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315,6 kB
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