Rat und Stadtbezirksräte
09.03.2021 - 4 Grundschule Rautheim, Neubau GTB, Erweiterung z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster fragt unter Bezugnahme auf das Baugebiet Heinrich der Löwe, welche Bedeutung die dortige Erhöhung der Wohneinheiten für diesen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss hat. Stadtrat Herlitschke empfiehlt, das vorgesehene Bauprogramm aufgrund der fortgeschrittenen Planung umzusetzen. Eine Änderung hat nicht zu vertretende Auswirkungen auf den Zeitplan. Die zum Beschluss vorgelegte Planung ist erweiterbar, bedarf allerdings einer Neuplanung. Sollte sich 2025/26 ein größerer Bedarf herausstellen, kann dieser zunächst über eine Containerlösung abgedeckt werden.
Zur Anregung von Ratsfrau Keller, ein Geschoss auf das Gebäude aufzusetzen, informiert Stadtrat Herlitschke, dass der Bauantrag bereits gestellt wurde. Für das Aufsetzen eines Geschosses müsste die Statik des Gebäudes neu nachgewiesen und der Bauantrag neu abgestimmt werden. Dies führt zu einer Verzögerung von mindestens neun Monaten sowie höherer Kosten und erscheint aus seiner Sicht nicht sachgerecht.
Die Ratsherren Köster und Kühn bitten die Verwaltung um eine Aussage zu der erwarteten Entwicklung der Schülerzahlen als Protokollnotiz.
Stadtrat Herlitschke sagt eine umgehende Gremienbeteiligung zu, wenn sich ein Handlungserfordernis für die Verwaltung ergibt.
Protokollnotiz: In der vom Rat beschlossenen Vorlage „Städtische Teilkonzepte zur Umsetzung des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Querum und der Grundschule Rautheim“ (Ds 20-14409, Anlage 2) hatte die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass es ab dem Schj. 2025/2026 aufgrund der erhöhten Anzahl von Wohneinheiten (fast 700 statt ursprünglich geplanter ca. 400 WE) prognostisch zu einer 4-Zügigkeit in den ersten beiden Schuljahrgängen (insgesamt 14 Klassen für alle Jahrgangsstufen) kommen kann.
Unter der Betrachtung aktueller Erkenntnisse wie der Anzahl genehmigter WE und der voraussichtlichen zukünftigen Schulanfängerinnen und -anfänger gem. Einwohnermeldestatistik ist nun ab dem Schj. 2025/2026 eine Überschreitung der 3-Zügigkeit lediglich im ersten Schuljahrgang rechnerisch möglich, im Jahr darauf in den ersten beiden Schuljahrgängen. Da die Anzahl der SuS lediglich knapp über einer vollen 3-Zügigkeit liegt und vermutlich nicht langfristig überschritten wird, sollte weiterhin mit der 3-zügigen KoGS geplant werden. Sollte die Kapazität der Schule tatsächlich temporär überschritten werden, müssten ggf. Interimsmaßnahmen wie die Aufstellung von mobilen Raumeinheiten (Schulraumcontainer) umgesetzt werden.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es durch die Anzahl der inklusiv zu beschulenden Kinder (Doppelzählung) und die Wahlfreiheit vieler Eltern im Rahmen des flexiblen Einschulungsstichtags zu einer anderen Klassenbildung kommen kann. Da der „Puffer“ in einigen Schuljahrgängen bereits vor dem Schj. 2025/2026 klein ist, könnte somit bereits vorher z. T. die 3-Zügigkeit überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn z. B. die Anzahl der WE weiter erhöht würde oder die geplanten WE schneller fertiggestellt und vermarktet werden. Der FB Schule wird die weitere Entwicklung der Schülerzahlen und auch der potenziellen Schulanfängerinnen und -anfänger aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren kontinuierlich beobachten.
Anlagen zur Vorlage
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