Rat und Stadtbezirksräte
16.02.2021 - 6.2 Fortsetzung des Ausbaus der SchulkindbetreuungA...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 16.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt teilt mit, dass zu dem Antrag 20-14846 die Stellungnahme 20-14846-01 vorliegt. Er weist ferner auf die geänderte Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses hin. Ratsfrau Dr. Flake bringt den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses ein und begründet diesen. Im Anschluss daran lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Antrag in geänderter Fassung abstimmen.
Beschluss (geändert):
1. Zur Erreichung des voraussichtlichen Rechtsanspruches auf Schulkindbetreuung ab dem Jahr 2025 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80% gesteigert werden.
2. Davon soll an kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) vorbehaltlich einer veränderten Landes- oder Bundesfinanzierung weiterhin eine 60%ige Bedarfsdeckung aus Mitteln der Stadt kofinanziert werden, der Rest an Gruppen und Tagesplätzen aus Mitteln der Schule.
3. Das Ausbauprogramm wird ab 2021 mit jährlich mindestens 100 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen fortgeführt. Dazu werden zunächst alle Schulen, in deren Umfeld noch kein 60%iger Versorgungsgrad erreicht ist, auf 60% aufgestockt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt für 2021 einzuplanen
4. Bis zur Einrichtung einer kooperativen Ganztagsschule wird ein inhaltliches Konzept für ein Übergangsprogramm entwickelt, das vorübergehend auch von der Stadt finanzierte Gruppen und Tagesplätze über den Versorgungsgrad von 60% hinaus in Einrichtungen der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ vorsieht.
5. Um die Umwandlung in eine KoGS noch vor Erreichen des baulich eingeplanten Standards zu ermöglichen, wird für den zusätzlichen Raumbedarf (wie Mensa und Funktionsräume) ein Übergangskonzept entwickelt, das jeweils von der Schule und dem Jugendhilfe-Kooperationspartner getragen werden muss.
6. Zur Begegnung des Personalmangels wird angestrebt durch Kooperationen mit den Schulen und anderen Trägern alle Stellen für das pädagogische Personal auf mindestens 20h/Woche aufzustocken.
Im Frühjahr 2021 soll als erster Schritt zur Konzeptentwicklung das bewährte Modell eines Beteiligungsworkshops durchgeführt werden.
