Rat und Stadtbezirksräte
16.02.2021 - 12.2 Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 16.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf den zur Vorlage 21-15106 vorliegenden Änderungsantrag 21-15106-01 und die Ergänzungsvorlage 21-15106-02 hin. Erster Stadtrat Geiger bringt die Vorlage in der Fassung der Ergänzung 21-15106-02 ein. Ratsherr Bratmann bringt den Änderungsantrag 21-15106-01 ein und begründet diesen. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 21-15106-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser angenommen wird. Anschließend stellt er die Ergänzungsvorlage in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung zur Abstimmung.
Beschluss (ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 21-15106-01):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2022 einzuführen.
2. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird um eine Erstwohnsitzinitiative ergänzt, in der die Verwaltung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die wesentlichen Fragen der Steuer und die Folgen der Wahl des Erstwohnsitzes in der Stadt Braunschweig vor allem für Studierende informiert und Anreize dazu, z. B. durch Gutscheine oder ein Gewinnspiel, schafft. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die bereits eine Erstwohnsitzinitiative durchgeführt haben, sind dabei zu berücksichtigen.
3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.
4. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer werden 1 Stelle der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) der BesGr A 8 und 0,5 Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Dienst) der BesGr A 10 ab 2021 eingerichtet.
5. Für die Dauer der Einführung der Zweitwohnungssteuer werden zusätzlich befristet 2 Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) ab 1. Juli 2021 bereitgestellt.
6. Über die Erstwohnsitzinitiative wird die Verwaltung in den kommunalen Gremien berichten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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302,1 kB
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