Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.03.2021 - 12 Stellungnahme der Stadt Braunschweig im förmlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in das Thema ein und erläutert die städtische Stellungnahme.

Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs und Frau Dr. Goclik gehen auf die Problematik ein, dass im Zuge der Verlängerung der A 392 die Ortsumfahrung Watenbüttel das Naturschutzgebiet Okeraue durchschneiden würde. Sie fragen, inwieweit eine städtische Stellungnahme möglich wäre, die sich gegen dieses Straßenbauprojekt ausspricht.

Stadtbaurat Leuer erläutert, die Verwaltung weise in der Stellungnahme bewusst kurz darauf hin, die Meldelinien aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) in das LROP zu übernehmen. Meldelinie bedeute keine Vorbestimmung. Nach Wissensstand der Verwaltung gebe es zur Ortsumfahrung Watenbüttel beim Land Niedersachsen derzeit keine Planungen. Sollte es zu späterem Zeitpunkt Planungen geben, erfolge eine gesonderte Beteiligung der Stadt Braunschweig. Stadtbaurat Leuer sagt für diesen Fall eine kritische Prüfung und Abwägung zu. Eine Stellungnahme im Sinne von "für die Ortsumgehungen wird kein Bedarf gesehen" würde von der Stellungnahme vom 29.04.2016 zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 abweichen. Dieser Stellungnahme hatte der Verwaltungsausschuss am 24.05.2016 zugestimmt (Beschlussvorlage 16-02181 ungeändert beschlossen).

Auf Wunsch von Ratsfrau Schneider erläutert Stadtbaurat Leuer die Ausführungen zu Vorbehaltsgebiet / Vorranggebiet Freiraumfunktionen. Der Hinweis ziele darauf ab, im Rahmen der Bauleitplanung bei der üblichen politischen Beteiligung mehr Möglichkeiten zu bewahren, an Siedlungsrändern maßvolle Erweiterungen vorzunehmen (kommunale Planungshoheit).

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Beschluss:

„Der Stellungnahme der Stadt Braunschweig im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) wird zugestimmt."

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Abstimmungsergebnis - Beschlussempfehlung:

Dafür: 12       Dagegen: 0       Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise