Rat und Stadtbezirksräte
02.03.2021 - 5 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Maschero...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Datum:
- Di., 02.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bezirksbürgermeister Meeske begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Zindel und Herrn Kirchberger vom Fachbereich Umwelt.
Herr Zindel erläutert die umfängliche Vorlage vom 16.02.2021, die grundsätzlich bereits im Jahr 2018 mit Beschlussvorlage (DS 18-09462) durch den Rat der Stadt Braunschweig beschlossen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat jedoch die beschlossene Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mascheroder- und Rautheimer Holz“ aus formellen Gründen für unwirksam erklärt, weil die der Verordnung anliegenden Karten bei der Veröffentlichung in einem verkleinerten Maßstab abgedruckt worden sind. Mit der neuen Vorlage ist die Verwaltung dem Wunsch nach einem genaueren Kartenmaßstab nachgekommen und hat weitere sinnvolle Nachsteuerungen im Detail vorgenommen.
Herr Fietzke und Herr Täubert erklären, gegen die Vorlage zu stimmen, da aus ihrer Sicht eine weitere Unterschutzstellung nach Maßgabe der FFH-Richtlinien als nicht erforderlich angesehen wird und die Waldbesitzer in der Vergangenheit sehr verantwortungsbewusst mit den Waldgebieten umgegangen sind.
Herr stellv. Bezirksbürgermeister Höltig plädiert, der Vorlage ebenfalls nicht zuzustimmen, da aus seiner Sicht die bisherige Unterschutzstellung ausreichend sei.
Herr Reuter bittet um Aufnahme folgender Protokollnotiz:
„In der Zeit von Dezember 2018 (Ratsbeschluss Drs. 18-09462) bis heute hat die auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgte Zusammenarbeit der Forstgenossen und der Unteren Naturschutz Behörde (UNB) im Interesse des Natur- und Klimaschutzes funktioniert. Der wesentlich von den Forstgenossen schon vorher erarbeitete Zustand der einzelnen FFH-Lebensraumtypen und FFH-Artenpopulationen wurde durch Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Um diese Kooperation zu stabilisieren und noch zu verbessern, sind die finanzielle Förderung der Klimaarbeit und/oder die Schaffung neuer öffentlicher, tarifgebundener Klimaarbeitsplätze nötig.
Eine Verbesserung der niedersächsischen Landeswaldgesetzgebung im Sinne der FFH-Richtlinie erscheint notwendig, um die Zunahme der Artenvielfalt (Stabilisierung des Ökosystems) und des Klimaschutzes (Erhöhung der Biomasse) zu fördern. Beispielhaft verweise ich auf die Inhalte der Stellungnahme des BUND Braunschweig vom 14.12.2020 zum Entwurf der vorgelegten Verordnung 21-15310.“
Auf Nachfrage von Herrn Kühn informiert Herr Zindel, dass Hunde an der Leine zu führen sind (Ausnahme Hunde für die Jagd).
Auf entsprechende Hinweise erläutert Herr Zindel, dass die Verwaltung mit den Forstbesitzern die Inhalte der Vorlage umfassend besprochen hat. Ferner wird auf die ministerielle Weisung hingewiesen, wonach die Verwaltung bis zum 30.06.2021 eine entsprechende Verordnung zu erlassen hat.
Anlagen zur Vorlage
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